An die Gemeinde Eching
Herrn Bürgermeister Sebastian Thaler
Bürgerplatz 1
85386 Eching

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Thaler,
sehr geehrte Gemeinderäte,

die Fraktion BfE/Echinger Mitte/ödp bittet den Gemeinderat in einer der nächsten Sitzungen über folgenden Antrag zu entscheiden.

Antrag

Kommunale Solaranlagenförderung für Bestand (Nachrüstung) und Neubau. Dachnutzungspflicht für alle privaten und öffentlichen Neubauten! Ein wichtiger Beitrag auf dem Weg zur Klimaneutralität.

Der Gemeinderat möge beschließen:

  1. Der Gemeinderat Eching fordert den Ersten Bürgermeister sowie die Verwaltung auf, ein kommunales Förderprogramm aufzulegen, das die Errichtung von PV-Anlagen und Hausenergiespeichern (Batteriespeichern) im gesamten Gemeindebereich mit 20%, bis zu 1000 ... 1500 Euro (tbd.) pro PV-Anlage und zusätzlich je Batteriespeicher bezuschusst.

    Eine entsprechende, möglichst unbürokratische Förderrichtlinie ist zu erarbeiten (z.B. durch die Klimaschutzmanagerin im Rathaus). Jährlich soll nach Inkrafttreten der Richtlinie eine Evaluierung der Wirksamkeit stattfinden (u.a. Vergleich der zugebauten Anzahl an Anlagen und Gesamt-Peak-Leistung p.a. im Vergleich zum Zeitraum vor der Förderung).

    Die Förderung soll zunächst auf 2 Jahre Laufzeit ab 01.01.2022 gelten. Die Zuschüsse sollen sowohl für die Installation auf Bestandsgebäuden gewährt werden wie auch für Neubauten, für private Hausdächer wie auch für gewerbliche Bauten.

  2. Separat dazu ist über die Einführung einer "Solardachpflicht" für Neubauten im Ortsgebiet zu entscheiden. Der Bauherr soll dabei die Wahlfreiheit haben, ob das Dach mittels einer thermischen Solaranlage (Förderung zu 35% durch BAFA BEGEM möglich) und/oder durch eine kommunal geförderte PV-Anlage energetisch genutzt wird. Die Mindest-Leistung einer PV-Anlage zur Erfüllung der Dachnutzungspflicht soll 3,0 kWpeak (tbd.) betragen.

    Begleitend zur Solardachpflicht wird die Verwaltung aufgefordert, bei der Planung von Neubauten auf eine Dachgestaltung zu achten, die für eine solare Nutzung geeignet ist.

Über die Punkte 1. und 2. kann auch separat entschieden werden, jedoch verringert das den Nutzen, die Reichweite der Maßnahmen und führt ggf. zu zusätzlichen Pflichten für Bauherrn von Neubauten ohne gemeindliche Gegenleistung.

Begründung:

Zur Erreichung der Klimaneutralität ohne Stromimporte aus dem Ausland muss die heimische Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen, allen voraus aus Sonne und Wind als die beiden wesentlichen Säulen der Energiewende, vervielfacht werden. Aktuell existieren keine sinnvollen Förderprogramme; weder für die Nachrüstung von Photovoltaik-Anlagen auf Bestandsgebäuden noch für die Errichtung auf Neubauten. Das 10.000-Häuser-Programm der Bayerischen Staatsregierung gewährt einen geringen Zuschuss für die Installation von Batterie-Speichern (in Kombination mit PV- Anlagen), jedoch reicht dies meist nicht aus, um einen rein finanziell rentablen Betrieb zu gewährleisten. Es ergeben sich sehr lange Amortisationszeiten (ggf. länger als die Lebensdauer des Speichers) und auch die aktuelle EEG-Einspeisevergütung für überschüssigen Strom ist sehr gering. Daher zögern viele Hauseigentümer bei der Nachrüstung von PV-Anlagen nebst Speichern und scheuen zudem den bürokratischen Aufwand und die Installationsarbeiten im/am eigenen Haus.

Viele Bestandsdächer wären aber für die Installation von Solaranlagen gut geeignet. Speziell bei Dachsanierungen ist der Zusatzaufwand meist gering. Diese Potenziale gilt es zu heben. Mit grünem Strom vom eigenen Dach lassen sich die jährlichen Stromkosten je nach Größe der Anlage und dem individuellen Verbrauch deutlich senken, speziell in Kombination mit einem PV-Batteriespeicher wird ein hoher Selbstversorgungsgrad ermöglicht.

Die kommunale Förderung soll mit weiteren Förderprogrammen kombinierbar sein, um zusätzliche Anreize zu schaffen.

Die Zusatzkosten beim Neubau für die Errichtung einer PV-Anlage bewegen sich i.d.R. im Bereich von 1 bis max. 2% der Baukosten für das Gebäude. Betrachtet man die Grundstückskosten mit, kostet die geförderte PV-Anlage nur ca. 0,5% der gesamten Gestehungskosten.

Zudem reduziert der CO2-freie Strom vom eigenen Dach die monatlichen Energiekosten und generiert eine Einspeisevergütung.

Voraussichtliche Kosten / Auswirkung auf die Gemeindekasse:

max. Anzahl an Förderungen p.a.:100
durchschnittliche PV-Anlagenkosten: 7.000 Euro (Abschätzung/Annahme)
Fördersatz je PV-Anlage (Standort): 20%, max. 1.500 Euro
durchschnittliche Speicherkosten: 8.000 Euro
Fördersatz je Batteriespeicher: 20%, max. 1.500 Euro
max. Förderaufgaben p.a.: 150.000 Euro (Deckelung)
Laufzeit (initial, ab 2022): 2 Jahre

Auswirkungen auf die Umwelt:

massive, langfristige Einsparung an CO2-Ausstoß durch die Erzeugung von im Schnitt ca. 5 kWp * 1.000 kWh / (kWp*a) = 5.000 kWh pro Neuanlage und Jahr an Ökostrom.

Mit freundlichen Grüßen
Alexander Krimmer, ödp für die Fraktion BfE / Echinger Mitte / ÖDP

Beschluss:

Dem Antrag wurde am 23.11.2021 zugestimmt [1]. Die Verwaltung wird beauftragt, die Eckpunkte eines solchen Förderprogramms gemeinsam mit dem "AK Energieförderprogramm" zu erarbeiten und dem Gemeinderat zur Entscheidung vorzulegen. Entsprechende Finanzmittel sind dann für das Haushaltsjahr 2023 bereitzustellen.

Anmerkungen und Verweise

1
vgl. Bericht "Private Initiativen fördern" in www.echinger-zeitung.de am 26.11.2021

Exkurs

Auch wenn die neue Bundesregierung ggf. irgendwann neue gesetzliche Verordnungen für Neubauten zur Dachnutzung zur Stromerzeugung erlassen könnte, sollten wir keine Zeit verlieren und mit einer kommunalen Richtlinie die notwendigen Weichen stellen.

Gemäß untenstehendem Schaubild wird sich der Strombedarf mittelfristig mindestens verdoppeln. In einem klimaneutralen Szenario fällt der Windkraft und Photovoltaik dabei die Hauptlast zu. Je weniger PV-Anlagen auf Hausdächern errichtet werden, desto mehr PV-Freiflächenanlagen müssen errichtet werden, um den laufenden Strombedarf zu decken und zusätzlich im Sommer Überschüsse für den Winter zu erzeugen. Stand 2019 sind erst ca. 10% der hiesigen Dachflächen genutzt.

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Quelle: Präsentation von A. Henze, Bürgerenergie-Genossenschaft Freisinger Land (09/2021)
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Alex Krimmer
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