27.06.2022
An die Gemeinde Eching
Herrn Bürgermeister Sebastian Thaler
Bürgerplatz 1
85386 Eching

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Gemeinderäte,

die Fraktion BfE/Echinger Mitte/ödp bittet den Gemeinderat in einer der nächsten Sitzungen über folgenden Antrag zu entscheiden.

Antrag

Errichtung bzw. Ausweisung eines Hundebadebereichs am Hollerner See im Bereich des "3. Bauabschnitts" (Nord-West-Ufer)

Planschender Hund

Der Gemeinderat Eching fordert den Ersten Bürgermeister sowie die Verwaltung auf, den umseitig näher spezifizierten Bereich am Hollerner See künftig derart auszuweisen und auszuschildern, dass hier Hunde explizit mitgebracht werden können und ohne Leinenzwang auch ins Wasser mitgenommen werden dürfen.

Es liegt in der Verantwortung der Hundehalter, nur ungefährliche und verträgliche Hunde ohne Leine laufen zu lassen, wie dies an allen anderen Orten auch zu handhaben ist, wo kein expliziter Leinenzwang herrscht.

Etwaige Hinterlassenschaften der Hunde sind wie üblich vom Hundehalter einzusammeln und zu entsorgen. Um dies zu vereinfachen, soll in diesem Bereich eine Dogstation installiert werden.

Begründung:

Bereits im Bürgerworkshop im März 2015 wurde von vielen Bürgern der Wunsch nach einem Hundebereich am See geäußert. Es wurde auch eine Liste mit über 70 Unterschriften übergeben. Nachdem der 1. und 2. Bauabschnitt bereits fertiggestellt sind, bleibt nur noch der 3. Bauabschnitt zur Realisierung.

Für Badegäste, die Angst vor Hunden haben oder die von Haustieren ungestört baden möchten, stehen die bereits angelegten Badebereiche am Hollerner See (1. + 2. Bauabschnitt, d.h. mehr ¾ der Uferfläche) sowie der komplette Echinger See zur Verfügung.

Der unten rot umrandete, bisher unerschlossene Badebereich wird bereits seit längerem von Hundehaltern (und Hunden) gerne zum Baden genutzt, da es kaum andere Möglichkeiten in der Region gibt, während der Badesaison mit allen Familienmitgliedern (inkl. der 4-Beinigen) zum Baden zu gehen.

Luftbild Hollerner See

Lediglich der 3. Teilbereich ist bisher noch nicht als Naherholungsgebiet (baulich) erschlossen. Diese bisher urwüchsige Badestelle/ Liegewiese sollte zudem im aktuellen Zustand, d.h. naturnah erhalten werden. Der Plan, auch diesen Bereich dem Erholungsflächenverein zur Verfügung zu stellen, würde auch hier künftig ein striktes Hundeverbot nach sich ziehen.

In der Region gibt es generell sehr wenige, geeignete Bademöglichkeiten die mit Hund besucht werden dürfen. Der Mallershofener See stellt aus bekannten Gründen eine Ausnahme dar; hier herrscht zur Badezeit ein massives Hundeaufkommen, das den hohen Bedarf dokumentiert.

Auch hygienische Gründe stehen der Ausweisung eines Hundebereichs nicht entgegen.

Voraussichtliche Kosten / Auswirkung auf die Gemeindekasse:

Kosten für Änderung der Beschilderung ca. 1.000 Euro

Aufstellung einer zusätzlichen DogStation am Hundestrand ca. 400 Euro

Eine Erschließung oder Einfriedung des Areals ist nicht zwingend erforderlich, ggf. kann in den Sommermonaten monatlich die Wiese gemäht werden.

Auswirkungen auf die Umwelt:

keine (Erhalt Status Quo)

Mit freundlichen Grüßen
Alexander Krimmer, ödp
für die Fraktion BfE / Echinger Mitte / ÖDP

Beschluss

Das Baden von Hunden am nordwestlichen Ufer des Hollerner Sees wurde am 26.07.2022 vom Gemeinderat erörtert. Da es unter den Allgemeingebrauch fällt, ist es dort derzeit möglich. Mit 17 zu 4 Stimmen votierte der Gemeinderat dafür, mit dem Zweckverband Hollerner See und dem Erholungsflächenverein Gespräche zu führen, wie dies in Einvernehmen mit der Stadt Unterschleißheim und auch bei einer Übertragung von Zuständigkeiten an den Erholungsflächenverein so bleiben kann. (siehe auch [1])

Anmerkungen und Verweise

1
Bericht Badestrand für Hunde in echinger-zeitung.de am 29.07.2022
Kontakt
ödp Neufahrn/Eching
Ansprechpartner
Alex Krimmer
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