Florian Pflügler
Verkehrsreferent der
Gemeinde Neufahrn
Vorlage zur Gemeinderatssitzung am 27. Mai 2019
zur Beschlussfassung über die Umgestaltung der
MVV-Buslinie 692 und Anbindung der nördlichen Ortsteile Neufahrns
Neufahrn, der 14. Mai 2019
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Heilmeier,
sehr geehrte Gemeinderatsmitglieder,
die von uns im ersten Halbjahr 2016 beschlossene Buslinie 692 hat eine Probebetriebszeit vom 10. Dezember 2017 bis zum 11. Dezember 2021. Für den Busverkehr ist bei kreisangehörigen Kommunen der Landkreis zuständig. Deshalb enthielt der oben genannte Beschluss lediglich die Bitte an den Landkreis die Buslinie, die den Neufahrner Süden, das Gewerbegebiet Römerweg und die S8, sowie Hallbergmoos-Ort erschließt einzurichten. Dazu war auch der Beschlussinhalt erforderlich, bei dem sich die Gemeinde Neufahrn dazu bereit erklärt die Betriebskosten in den Nebenverkehrszeiten zu übernehmen.
Für die Weiterführung der Buslinie ab dem Fahrplanjahr 2022 (ab 12.12.2021) ist wieder ein europaweites Ausschreibungsverfahren erforderlich. Aufgrund der positiven Erfahrungen im Probebetrieb ist für die Folgeausschreibung ein Umfang über 10 Jahre angemessen. Das Ausschreibungsverfahren wird vom MVV durchgeführt und dauert rund zwei Jahre. Um einen direkten Anschluss an den Probebetrieb sicherzustellen, muss dieses Verfahren Ende 2019 / Anfang 2020 eingeleitet werden.
Die drei wesentlichen Kritikpunkte am heutigen Betriebskonzept sind der Richtungswechsel in der Neufahrner Ortsrunde zu Mittag, die fehlende Erschließung des Neufahrner Südens an Sam-, Sonn- und Feiertagen, sowie die lange Fahrzeit von rund 30 Minuten vom Neufahrner Süden zur S8.
Von Hallbergmooser Seite sind die Anbindung des Flughafens und die Takt-Verdichtung auf 20 Minuten wichtige Ziele. Eine Takt-Verdichtung vom jetzigen 40-Minuten-Takt auf einen 20-Minuten-Takt würde zu einer Verdoppelung der Betriebskosten führen. Wenn man aber die Neufahrner "Südschleife" vergrößert und nicht wieder - wie heute - in der Bahnhofstraße zusammenführt sondern erst in der Erdinger Straße in Grüneck, führt das für Neufahrn zu einer nicht ganz so hohen Kostenmehrung. Mit der Verzweigung und Zusammenführung in Grüneck bleibt der 40-Minuten-Takt für alle Streckenabschnitte im Neufahrner Gemeindebereich erhalten. Im Neufahrner Süden gibt es dann keinen mittäglichen Richtungswechsel, sondern beide Richtungen werden über die gesamte Betriebszeit hinweg im 40-Minuten-Takt gefahren.
Bei einem Vergleich der Fahrzeit vom Neufahrner Süd-Osten zur S8 ergibt sich eine Verkürzung von den heutigen 29 Minuten auf dann 7 Minuten. Wenn man den gesamten Linienweg im Neufahrner Süd-Westen beibehält und den neuen Weg über die Grünecker Straße direkt nach Mintraching fährt, würde das Mo-Fr zu Mehrkosten im Bereich von 56% führen. Für den Sam-, Sonn- und Feiertagsverkehr würde sich mehr als eine Verdoppelung ergeben, weil heute nur ein Einrichtungsverkehr im 60-Minuten-Takt ohne die Anbindung des Neufahrner Südens stattfindet. Im neuen Modell wäre es ein 40-Minuten-Takt in zwei Richtungen mit Bedienung des Neufahrner Südens.
Eine Verkürzung des Neufahrner Linienwegs, wie in der nebenstehenden Karte dargestellt, ist aber nur vertretbar, wenn eine andere Linie die süd-westlichen Siedlungsbereiche bedienen würde. Dieser verkürzte Linienweg für das neue Betriebskonzept würde für Mo-Fr zu Mehrkosten von rund 19% führen.
Diese Verkürzung des Linienwegs der 692 im Neufahrner Süden könnte man durch eine neue Ortsbuslinie ausgleichen, die auch die nördlichen Ortsteile anbindet. Zum einen gab es bei den Bürgerversammlungen in den nördlichen Ortsteilen den Wunsch einer Anbindung an Neufahrn, aber auch in der Nahverkehrsplanung des Landkreises wurde dieses Anliegen neu aufgenommen: "Für den südlichen Landkreis seien die Stärkung der Linien 616 und 619, die Anbindung der nördlichen Ortsteile Neufahrns und Echings an die Hauptorte und die S-Bahn ... sinnvoll und vordringlich." Quelle: FT vom 6. Mai 2019
Da vom Nahverkehrsplan auch die Anbindung des Hauptortes vorgesehen ist, könnte so eine neue Ortsteillinie auch die Süd-West-Abschnitte übernehmen, die heute von der Linie 692 bedient werden. Die Bedienung wesentlicher Bereiche des Hauptortes durch die Ortsteil-Buslinie ist wichtig, damit zu möglichst vielen Zielen in Neufahrn eine umsteigefreie Verbindung aus den Ortsteilen besteht. Einziger Nachteil ist, dass der Süd-Westen Neufahrns nicht mehr im 40-, sondern nur noch im 60-Minuten-Takt bedient werden könnte. Hinsichtlich des Fahrgastaufkommens aus den Ortsteilen ist für so eine Ortsbuslinie auch ein Kleinbus ausreichend, der dann auch unproblematisch in Neufahrn das Mintrachinger Feld erschließen könnte. Der oben genannte 60-Minuten-Takt für die Ortsteilanbindunge ergibt sich aus den Leitlinien der Nahverkehrsplanung. Die Angebotsplanungsstandards - Planungsbereiche "Allgemeiner Ländlicher Raum" sehen ab 1000 Einwohner eine Bedienung mindestens im Stundentakt vor. Für die Ortsteile mit einer Einwohnerzahl unter 1000 könnte man auch alternative Bedienungsvarianten, wie z.B. Rufbus o.ä. prüfen.
Die Gemeinde Neufahrn bittet den Landkreis Freising die Buslinie 692 über die Probebetriebszeit 2018 bis 2021 hinaus regulär einzurichten. Um eine schnellere Verbindung von Neufahrn zur S8-Hallbergmoos zu ermöglichen, möchte die Gemeinde Neufahrn eine Öffnung der Neufahrner Südschleife mit einer direkten Verbindung über die ST2053 Richtung Hallbergmoos und eine Rücknahme der Linie 692 aus der Bedienung des Neufahrner Süd-Westens. Die Zusammenführung der Schleifenarme fände dann in Grüneck, Erdinger Straße statt. Für die nördlichen Ortsteile soll die Einrichtung einer ÖPNV-Erschließung untersucht werden, die eine Verbindung zur S1 und bis in den Neufahrner Süden ermöglicht.einstimmig gefasst am 27.05.2019