Eching, den 08.11.2023

An die Gemeinde Eching
Herrn Bürgermeister Sebastian Thaler
Bürgerplatz 1
85386 Eching

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Thaler,
sehr geehrte Gemeinderäte,

die Fraktion BfE/Echinger Mitte/ödp bittet den Gemeinderat, in der nächsten Sitzung über folgenden Antrag zu entscheiden.

Verkehrsinfrastruktur zwischen Neufahrn und Feldmoching:
Sachstand zur Autobahn A92 und zu Bahnstrecken durch Briefe klären

Die Gemeinde Eching wendet sich in drei Schreiben an für Verbesserungen bei der Schieneninfrastruktur und den Ausbau der Autobahn A92 verantwortliche Stellen. Briefentwürfe und dem jeweiligen Adressaten und vorzulegende Fragen sind beigefügt.

Begründung

Die S1 ist für Pendler die wichtigste Verbindung zwischen Eching und München. Aufgrund der Belastung der Bahnlinie Landshut-München lässt ihre Zuverlässigkeit zu wünschen übrig.

Für den sechspurigen Ausbau der Autobahn A92 zwischen dem Autobahnkreuz Neufahrn und dem Autobahndreieck Feldmoching werden die Kosten mittlerweile mit 370 statt 88 Millionen Euro veranschlagt. Es ist nicht bekannt, wie hiermit umgegangen werden soll.

2003 ließen die Gemeinden Oberschleißheim, Unterschleißheim, Eching und Neufahrn eine Machbarkeitsstudie anfertigen, die eine konventionelle Bahntrasse als Alternative zum damals parallel zur A92 geplanten Flughafen-Transrapid zum Gegenstand hatte. Das Transrapid-Vorhaben wurde eingestellt. Zur Nutzung eines Streifens nördlich der Autobahn für zwei Gleise, die die besagte Studie nahelegt, gibt es nach baulichen Veränderungen auf Unterschleißheimer Gebiet noch weniger Alternativen als zuvor.

Die Gemeinde erhofft sich von den Antwortschreiben ein Bild davon, inwieweit die aktuelle Planung zum Autobahnausbau mit einer neuen Bahntrasse verträglich ist. Des weiteren ist zu klären, wann und inwieweit die Kapazität der bestehenden Bahnstrecke durch eine andere Signaltechnik erhöht werden kann.

Für die Gemeinde Eching ist unstrittig, dass durch Abstimmung und Koordination von Infrastrukturmaßnahmen für den Straßen- und Schienenverkehr öffentliche Mittel insgesamt effizienter eingesetzt werden und dem Gebot der Nachhaltigkeit eher genüge getan wird.

Finanzielle Auswirkungen

keine

Umweltauswirkungen

keine

Mit freundlichen Grüßen

gez. Michaela Holzer, gez. Manfred Wutz, gez. Alex Krimmer

Gemeinde Eching
Bürgerplatz 1
85386 Eching

An die
Autobahn GmbH des Bundes
Niederlassung Südbayern
Seidlstraße 7 - 11,
80335 München
mail suedbayern@autobahn.de 

1.
Müssten die Brücken auf Echinger Gemeindegebiet (Feldwegbrücke bei km
10,7, Rad- und Fußgängerbrücke bei km 12,1 und Brücke der Kreisstraße
FS5 bei km 12,3), die im Zuge der Autobahnverbreiterung ersetzt
werden, bei einer späteren Realisierung einer Bahntrasse parallel zur
A92 wegen zu geringer Spannweite wieder abgerissen und neu gebaut
werden?

2.
Liegen der Autobahn GmbH ältere Planungsstufen vor, welche die
Autobahnverbreiterung zusammen mit dem Bau einer Bahntrasse
(ungeachtet von Rad-Schiene- oder der Magnetschwebe-Technik) zum
Gegenstand hatten?

3.
Welche Konsequenzen haben die enorm erhöhten Kosten für dieses und
weitere Straßenbau-Vorhaben bei der Autobahngesellschaft? Werden zur
Einhaltung des Budgets einzelne Vorhaben zurückgestellt?

4.
Kann konkret die Verbreiterung der A92 aufgrund der absehbaren
Mehrkosten und des Umstands, dass sie Belange des Schienenverkehrs noch
nicht berücksichtigt, zurückgestellt werden?

  
Gemeinde Eching
Bürgerplatz 1
85386 Eching


An
Deutsche Bahn AG
Konzernbeauftragter für den Freistaat Bayern
Klaus-Dieter Josel
Richelstraße 3
80634 München
klaus.dieter-josel@deutschebahn.com


In der Pressemitteilung [1] vom 16.03.2023 wird die Ausrüstung der
S-Bahn Stammstrecke mit dem Zugsicherungssystem ETCS bis 2030
angekündigt. Ist es richtig, dass das Vorgängersystem (linienförmige
Zugbeeinflussung, "LZB") nur bis 2030 genutzt werden kann, da der
Hersteller die technische Unterstützung nur bis 2030 zusichert? [2]
Hiervon betroffen ist die bestehende Stammstrecke zwischen Laim und
Ostbahnhof.

In der oben genannten Pressemitteilung wird folgende Reihenfolge zur
Umstellung auf ETCS genannt:
 1. Stammstrecke
 2. S-Bahn-Außenäste mit eigenen S-Bahn-Gleisen
 3. sonstigen Außenäste.
Demnach würde der Außenast der Linie S1 zu den letzten umzurüstenden
Ästen gehören, obgleich hier betrieblichen Probleme am gravierendsten
sind.

1.
a) Welche Überlegungen lassen die Bahn in dieser Weise priorisieren?

b) Liegen der DB Prognosen vor, welcher Anteil von Lokomotiven und
   Triebwagen um das Jahr 2030 noch ohne ETCS-Ausrüstung im Netz
   unterwegs sein wird?

2.
Wie stark kann mittels Digitalisierung/ETCS die Kapazität der
Bestandsstrecke gehoben werden?

3.
Wie ändert besagte Digitalisierung die Einschätzung des Bedarfs für
ein drittes und viertes Gleis zwischen Neufahrn und Feldmoching?

4.
Bei Einstellung des Flughafen-Transrapid-Vorhabens im Jahr 2008 sind
der DB Magnetbahn GmbH von Bund und vom Freistaat Bayern rund 120
Millionen Euro [3] für Planungsleistungen zugeflossen. Ist die DB
bereit, die Planunterlagen für das Teilstück Feldmoching-Neufahrn zur
Verfügung zu stellen, so dass eine fachkundige Stelle prüfen kann,
inwieweit eine Neubaustrecke im Rad-Schiene-System auf diesen
Unterlagen aufsetzen kann?




[1] https://www.deutschebahn.com/de/presse/presse-regional/pr-muenchen-de/aktuell/presseinformationen/
    Muenchen-bekommt-eines-der-modernsten-S-Bahn-Systeme-Europas-10439972
[2] Quelle https://de.wikipedia.org/wiki/Linienf%C3%B6rmige_Zugbeeinflussung
[3] Quelle https://de.wikipedia.org/wiki/Transrapid_M%C3%BCnchen#Einstellung_des_Projekts

  
Gemeinde Eching
Bürgerplatz 1
85386 Eching


    
An das
Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Franz-Josef-Strauß-Ring 4
80539 München
mail: poststelle@stmb.bayern.de


1.
Unseres Wissens erschien das Ziel einer Verbreiterung der A92 erstmals
in Zusammenhang mit dem Flughafen-Transrapid. Gab es davor Studien zur
Notwendigkeit der Verbreiterung?

2.
Dass die Autobahn GmbH in den aktuellen Planungsunterlagen auch einen
Ausbau des Flughafen als Grund zur Verbreiterung der Autobahn anführt,
gäbe Grund für ein Junktim, wonach für das Autobahnvorhaben gilt, was
auch bezüglich der 3. Startbahn im Koalitionsvertrag vom Oktober 2023
vereinbart wurde; nämlich, dass das Vorhaben in der anstehenden
Legislaturperiode nicht angegangen wird. Wie steht die Staatsregierung
zu einem solchen Junktim?

3.
In welcher Art und Weise wird das Verkehrsministerium dem Beschluss
des Landtags vom 15.05.2023 Rechnung tragen und das "belastbare
Umsetzungskonzept" inklusive Zeitplan dem Landtag zur Verfügung
stellen?

Umsetzung

30.01.2024
Der Gemeinderat behandelte den Antrag. Vorbehalte kamen von zwei Seiten des Gremiums. Die eine erwartete einen unangemessenen Verwaltungsaufwand. Die andere verwies darauf, dass es um Infrastruktur außerhalb des kommunalen Bereichs und der Gemeinderat daher nicht zuständig sei. Der Antrag wurde bei vier Gegenstimmen angenommen.
03.2024
Alle Adressaten haben Rückschreiben verfasst, deren Inhalt im ÖDP-Beitrag in der Mai-Ausgabe des Echinger Forums zusammengefasst und bewertet wurde.
06.2024
Der dpa und diversen Zeitungen zufolge (z.B. Bundesverkehrsministerium plant Kürzungen beim Straßenbau, Die Zeit, 15.06.2024) erhält die Autobahn GmbH des Bundes in den Jahren 2025 bis 2028 deutlich weniger Geld zum Neu- und Ausbau von Bundesfernstraßen. Bei der Schiene solle der Etat weniger als erhofft steigen.