Eching, den 08.11.2023
An die Gemeinde Eching
Herrn Bürgermeister Sebastian Thaler
Bürgerplatz 1
85386 Eching
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Thaler,
sehr geehrte Gemeinderäte,
die Fraktion BfE/Echinger Mitte/ödp bittet den Gemeinderat, in der nächsten Sitzung über folgenden Antrag zu entscheiden.
Die Gemeinde Eching wendet sich in drei Schreiben an für Verbesserungen bei der Schieneninfrastruktur und den Ausbau der Autobahn A92 verantwortliche Stellen. Briefentwürfe und dem jeweiligen Adressaten und vorzulegende Fragen sind beigefügt.
Die S1 ist für Pendler die wichtigste Verbindung zwischen Eching und München. Aufgrund der Belastung der Bahnlinie Landshut-München lässt ihre Zuverlässigkeit zu wünschen übrig.
Für den sechspurigen Ausbau der Autobahn A92 zwischen dem Autobahnkreuz Neufahrn und dem Autobahndreieck Feldmoching werden die Kosten mittlerweile mit 370 statt 88 Millionen Euro veranschlagt. Es ist nicht bekannt, wie hiermit umgegangen werden soll.
2003 ließen die Gemeinden Oberschleißheim, Unterschleißheim, Eching und Neufahrn eine Machbarkeitsstudie anfertigen, die eine konventionelle Bahntrasse als Alternative zum damals parallel zur A92 geplanten Flughafen-Transrapid zum Gegenstand hatte. Das Transrapid-Vorhaben wurde eingestellt. Zur Nutzung eines Streifens nördlich der Autobahn für zwei Gleise, die die besagte Studie nahelegt, gibt es nach baulichen Veränderungen auf Unterschleißheimer Gebiet noch weniger Alternativen als zuvor.
Die Gemeinde erhofft sich von den Antwortschreiben ein Bild davon, inwieweit die aktuelle Planung zum Autobahnausbau mit einer neuen Bahntrasse verträglich ist. Des weiteren ist zu klären, wann und inwieweit die Kapazität der bestehenden Bahnstrecke durch eine andere Signaltechnik erhöht werden kann.
Für die Gemeinde Eching ist unstrittig, dass durch Abstimmung und Koordination von Infrastrukturmaßnahmen für den Straßen- und Schienenverkehr öffentliche Mittel insgesamt effizienter eingesetzt werden und dem Gebot der Nachhaltigkeit eher genüge getan wird.
keine
keine
Mit freundlichen Grüßen
gez. Michaela Holzer, gez. Manfred Wutz, gez. Alex KrimmerGemeinde Eching Bürgerplatz 1 85386 Eching An die Autobahn GmbH des Bundes Niederlassung Südbayern Seidlstraße 7 - 11, 80335 München mail suedbayern@autobahn.de 1. Müssten die Brücken auf Echinger Gemeindegebiet (Feldwegbrücke bei km 10,7, Rad- und Fußgängerbrücke bei km 12,1 und Brücke der Kreisstraße FS5 bei km 12,3), die im Zuge der Autobahnverbreiterung ersetzt werden, bei einer späteren Realisierung einer Bahntrasse parallel zur A92 wegen zu geringer Spannweite wieder abgerissen und neu gebaut werden? 2. Liegen der Autobahn GmbH ältere Planungsstufen vor, welche die Autobahnverbreiterung zusammen mit dem Bau einer Bahntrasse (ungeachtet von Rad-Schiene- oder der Magnetschwebe-Technik) zum Gegenstand hatten? 3. Welche Konsequenzen haben die enorm erhöhten Kosten für dieses und weitere Straßenbau-Vorhaben bei der Autobahngesellschaft? Werden zur Einhaltung des Budgets einzelne Vorhaben zurückgestellt? 4. Kann konkret die Verbreiterung der A92 aufgrund der absehbaren Mehrkosten und des Umstands, dass sie Belange des Schienenverkehrs noch nicht berücksichtigt, zurückgestellt werden?
Gemeinde Eching Bürgerplatz 1 85386 Eching An Deutsche Bahn AG Konzernbeauftragter für den Freistaat Bayern Klaus-Dieter Josel Richelstraße 3 80634 München klaus.dieter-josel@deutschebahn.com In der Pressemitteilung [1] vom 16.03.2023 wird die Ausrüstung der S-Bahn Stammstrecke mit dem Zugsicherungssystem ETCS bis 2030 angekündigt. Ist es richtig, dass das Vorgängersystem (linienförmige Zugbeeinflussung, "LZB") nur bis 2030 genutzt werden kann, da der Hersteller die technische Unterstützung nur bis 2030 zusichert? [2] Hiervon betroffen ist die bestehende Stammstrecke zwischen Laim und Ostbahnhof. In der oben genannten Pressemitteilung wird folgende Reihenfolge zur Umstellung auf ETCS genannt: 1. Stammstrecke 2. S-Bahn-Außenäste mit eigenen S-Bahn-Gleisen 3. sonstigen Außenäste. Demnach würde der Außenast der Linie S1 zu den letzten umzurüstenden Ästen gehören, obgleich hier betrieblichen Probleme am gravierendsten sind. 1. a) Welche Überlegungen lassen die Bahn in dieser Weise priorisieren? b) Liegen der DB Prognosen vor, welcher Anteil von Lokomotiven und Triebwagen um das Jahr 2030 noch ohne ETCS-Ausrüstung im Netz unterwegs sein wird? 2. Wie stark kann mittels Digitalisierung/ETCS die Kapazität der Bestandsstrecke gehoben werden? 3. Wie ändert besagte Digitalisierung die Einschätzung des Bedarfs für ein drittes und viertes Gleis zwischen Neufahrn und Feldmoching? 4. Bei Einstellung des Flughafen-Transrapid-Vorhabens im Jahr 2008 sind der DB Magnetbahn GmbH von Bund und vom Freistaat Bayern rund 120 Millionen Euro [3] für Planungsleistungen zugeflossen. Ist die DB bereit, die Planunterlagen für das Teilstück Feldmoching-Neufahrn zur Verfügung zu stellen, so dass eine fachkundige Stelle prüfen kann, inwieweit eine Neubaustrecke im Rad-Schiene-System auf diesen Unterlagen aufsetzen kann? [1] https://www.deutschebahn.com/de/presse/presse-regional/pr-muenchen-de/aktuell/presseinformationen/ Muenchen-bekommt-eines-der-modernsten-S-Bahn-Systeme-Europas-10439972 [2] Quelle https://de.wikipedia.org/wiki/Linienf%C3%B6rmige_Zugbeeinflussung [3] Quelle https://de.wikipedia.org/wiki/Transrapid_M%C3%BCnchen#Einstellung_des_Projekts
Gemeinde Eching Bürgerplatz 1 85386 Eching An das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr Franz-Josef-Strauß-Ring 4 80539 München mail: poststelle@stmb.bayern.de 1. Unseres Wissens erschien das Ziel einer Verbreiterung der A92 erstmals in Zusammenhang mit dem Flughafen-Transrapid. Gab es davor Studien zur Notwendigkeit der Verbreiterung? 2. Dass die Autobahn GmbH in den aktuellen Planungsunterlagen auch einen Ausbau des Flughafen als Grund zur Verbreiterung der Autobahn anführt, gäbe Grund für ein Junktim, wonach für das Autobahnvorhaben gilt, was auch bezüglich der 3. Startbahn im Koalitionsvertrag vom Oktober 2023 vereinbart wurde; nämlich, dass das Vorhaben in der anstehenden Legislaturperiode nicht angegangen wird. Wie steht die Staatsregierung zu einem solchen Junktim? 3. In welcher Art und Weise wird das Verkehrsministerium dem Beschluss des Landtags vom 15.05.2023 Rechnung tragen und das "belastbare Umsetzungskonzept" inklusive Zeitplan dem Landtag zur Verfügung stellen?