Veröffentlicht im Echinger Forum, Ausgabe 08/2023
Im Februar 2019 nahm das Volksbegehren Artenvielfalt "Schützt die Bienen" die zweite und entscheidende Hürde. Binnen zwei Wochen erschienen 18,4 Prozent der bayerischen Wahlerinnen und Wähler in ihren jeweiligen Rathäusern und unterstützten mit ihrer Unterschrift einen Gesetzentwurf. Demnach sollten in Bayern wieder Rückzugsräume für Tiere und Pflanzen geschaffen und durch mehr ökologischen Anbau weniger Herbizide und Insektizide eingesetzt werden. Weil die CSU-Regierung es vermutlich nicht darauf ankommen lassen wollte, bei einem dadurch fälligen Volksentscheid den kürzeren zu ziehen, handelte sie mit den Initiatoren des Volksbegehrens aus, wie ein vom Landtag verabschiedetes Gesetz lauten müsste, damit das Anliegen des Volksbegehrens als "erledigt" angesehen werden dürfe.
Da sich die "Alternative für Deutschland" (AfD) profiliert, indem sie - in Übereinstimmung mit der ÖDP - bundesweite Volksentscheide fordert, ist vielsagend, wie sie sich gegenüber dem bayerischen Volksbegehren Artenvielfalt positioniert. Der AfD war dessen Ausgang so sehr ein Dorn im Auge, dass sie klagte und gerichtlich prüfen lässt, inwieweit das seitdem geltende Gesetz zum Artenschutz verfassungsgemäß sei [2]. Beim erstbesten Belang in einem für sie bedeutungslosen Politikfeld also spannt die AfD spitzfindige Juristen ein, um ein direktdemokratisch angestoßenes Gesetz auszuhebeln. Offenbar ist es mit ihrer Behauptung, die AfD baue auf die Urteilskraft des Bürgers, nicht weit her.
Allen, die 2019 zum Erfolg beitrugen, sei noch die aktuelle Zwischenbilanz [3] zur Umsetzung dieses Volksbegehrens als Lesestoff empfohlen. Sie ist "Gute Indikatoren, aber beunruhigende Fakten" überschrieben.
Markus Hiereth
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat die Klage der AfD gegen das ÖDP-Volksbegehren "Rettet die Bienen" abgewiesen. Für den ehemaligen ÖDP-Landesvorsitzenden Bernhard Suttner "ist von größter Bedeutung, dass der Verfassungsgerichtshof den Anschlag der AfD auf die direkte Demokratie in Bayern abgewehrt hat". In der Pressemitteilung anlässlich der Gerichtsentscheidung mahnt die ÖDP die Staatsregierung, dem Gesetz zum Artenschutz nicht nur in Trippelschritten Geltung zu verschaffen.