Günzenhausen, den 28.09.2025
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Thaler,
Sie waren treibende Kraft bei der Beschaffung eines Pakets von Kommunikations-Diensten der Firma Cosmema und griffen dabei auf einen Geldbetrag zurück, die für eine Bürgerbeteiligungssoftware vorgesehenen war. Geliefert wurde eine "Eching-App" mit Funktionen im Bereich Bürgerbeteiligung, Schadensmeldung, Textsuche sowie eine KI-gestützte Auskunft. Ich bitte folgende Fragen hinsichtlich
In jeder der drei Gemeinderats-Sitzungen diesen Jahres zum Thema "Bürgerbeteiligungssoftware" wurde gefordert, dass alle Funktionen, die beim Angebot der Firma Cosmema in einer Smartphone-App implementiert sind, auch Nutzern von Computern zur Verfügung stehen. In welcher Weise diese Forderung aufgenommen worden sollte, erwähnte in der letzten dieser Sitzungen IT-Referent Axel Reiß knapp. Ich hatte es mir damals bereits im Austausch mit der Abteilung Öffentlichkeitsarbeit erschlossen: Demnach sollen diese Funktionen über die von der Firma Cosmema betriebene Site https://www.heimat-info.de zur Verfügung stehen
In Ihrem Beitrag über den Bürgerhaushalt 2025 (Echinger Echo, 18.09.2025) schrieben Sie, Herr Bürgermeister, nun, Personen ohne Eching-App könnten ihre Vorschläge auch persönlich im Rathaus vorbringen. Demzufolge war Ihnen der Zugang zum Bürgerhaushalt über die Internetadresse https://www.heimat-info.de/gemeinden/eching entweder nicht bekannt, nicht wichtig oder es gab Gründe, ihn nicht zu erwähnen.
Frage 1-1: Warum wird in keiner Bekanntmachtung der Gemeinde auf www.heimat-info.de hingewiesen? Diese Domain übernimmt einerseits Inhalte von der Gemeindehomepage www.eching.de. Andererseits dient sie dazu, die Funktionen Bürgerbeteiligung, Mängelmeldung, Bürgerhaushalt Nutzerinnen und Nutzern eines Computers zur Verfügung zu stellen.
Frage 1-2: Welche Stelle entscheidet über die zur Nutzung der bei Cosmema bestellten Dienste nötigen Hard- und Software? Hierzu gehört, ab wann Geräte des Nutzers nicht mehr "unterstützt" werden, mit welchen Betriebssystemen und mit welchen Betriebssystem-Versionen eine "Eching-App" arbeitet. Theoretisch obliegen solche Entscheidungen a) Store-Betreibern wie Google [1], b) Entwicklern und Anbietern von Software (hier Cosmema) oder c) dem Besteller von Software, also der Gemeinde Eching, die dafür zum einen Steuergeld verwendet und zum anderen damit indirekt vorgibt, welche Geräte Bürger sich anschaffen und wann intakte Geräte nurmehr eingeschränkt verwendbar sind und ersetzt werden.
Das Erheben verlässlicher Daten für Meinungsbilder war für die ÖDP bei der den Bürgern gegenüber versprochenen Bürgerbeteiligungssoftware zentral. Dies gilt auch für den "Bürgerhaushalt". Ohne Authentifizierung der Absender sind erhaltene Daten teilweise oder völlig wertlos.
Authentifizierungsverfahren sollen ausschließen, dass Angaben nicht mit erfundenen Identitäten gemacht werden oder Namen, Anschriften und Mailadressen fremder Personen missbräuchlich benutzt werden. Relevant sind hier die Nutzungsbedingungen von Cosmema [2], wonach für "Endnutzer" bemerkenswerterweise keine Registrierung gefordert ist [3].
Frage 2-1: Wie erfolgt bei der Eching-App die Authentifizierung für die Funktionen "Bürgerbeteilgung", "Bürgerhaushalt" und "Schadensmelder"?
Frage 2-2: Wie erfolgt bei der Domain www.heimat-info.de die Authentifizierung für diese drei Funktionen? [3]
Frage 2-3: Welche Stelle prüft, wenn beispielsweise im Rahmen einer Bürgerbeteiligung ein Meinungsbild entstehen soll, ob es sich bei einem "Endnutzer" um einen Echinger beziehungsweise eine Echingerin handelt und er/sie nicht mehrfach Stimmen abgibt?
Frage 3-1: Wie kommentieren Sie, Herr Bürgermeister Thaler oder die in die Kaufentscheidung einbezogenen Personen diese Differenz? Hätte die Darstellung des Anbieters, es werden "rechtssichere" Auskünfte gegeben, noch in der Ratssitzung berichtigt werden müssen oder entsprach die Gutgläubigkeit des Gremiums dem Ziel der Produktpräsentation, wonach der Gemeinderat eine bereits gefällte Entscheidung gutheißen möge?
Frage 3-2: Inwieweit erwarten der Bürgermeister und die Gemeindeverwaltung effizientere Abläufe angesichts des Umstands, dass die KI-Auskunft / der "virtuelle Mitarbeiter" auch falsche Auskünfte gibt, indem er zum Beispiel einen Pachtvertrag als "rechtliche Sicherung" bewertet [3] ?
Frage 3-3: Wie bewertet es die Gemeindeverwaltung, dass sich die Antworten des "virtuelle Mitarbeiters" und von ChatGPT passagenweise decken [4]?
Dass für KI-Dienste gegenüber Suchmaschinen-Dienste gravierend höheren Mengen Energie verbraucht wird, ist unstrittig. In einem aktuellen Radiobeitrag [5] wurde die Größe der in den USA geplanten Rechenzentren nicht mehr mit Rechenoperationen pro Zeit angegeben, sondern mit Zahl und Art von Kraftwerken, die den verbrauchten Strom bereitstellen sollen. Es ist plausibel, dass auch ein "üblich" werdender, das heißt, nicht überlegter Rückgriff auf KI-Dienste das tatsächliche Erreichen gesteckter Klimaschutzziele - vom Pariser Abkommen der Staatengemeinschaft bis hin zum Entwicklungsprogramm unserer Gemeinde - unwahrscheinlich macht.
Frage 3-4: Ging der Entscheidung über Suchwerkzeuge eine Abwägung hinsichtlich Nutzen / Mehrwert einerseits und dem Energieverbrauch andererseits voraus?
Beim Schadensmelder in der Eching-App bzw. der Site www.heimat-info.de [5] handelt es sich offenbar nur um ein Kontaktformular, das eine E-Mail erzeugt.
Frage 4-1: Ergeben sich durch die Nutzung dieser Funktion gegenüber der Einrichtung einer einfachen Mailadresse wie etwa schaden@eching.de irgendwelche Vorteile für Verwaltung und Bürger?
Frage 4-2: Warum fehlen bei diesem Vorkehrungen gegen Spam und führt dies schon dazu, eingehende Mitteilungen im Rathaus vorsortiert werden müssen?
Frage 4-3: Ist die Schadensmeldung mit einem Ticket-System verknüpft?
Frage 4-4: Wird mit diesem Schadensmelder unnötige Kommunikation vermieden? Etwa, indem schon gemeldete Mängel für Bürgerinnen und Bürger einsehbar sind und den Meldenden der jeweilige Bearbeitungsstand automatisiert übermittelt wird?
Frage 4-5: Wieviele Schäden sind seit Verfügbarkeit der Cosmema-Dienstes bei der Gemeindeverwaltung eingegangen?
Frage 4-6: In wievielen Fällen der Nutzung des Schadensmelders erfolgte eine Eingangsbeststätigung?
Frage 4-7: In wievielen Fällen war eine Schadensmeldung sinnvollerweise nicht weiter zu bearbeiten; zum Beispiel weil Kontaktangaben fragwürdig oder eine Mailadresse nicht richtig war?
Frage 4-8: Bei wieviele gemeldeten Schäden kam es bisher zu einer inhaltlichen Bearbeitung?
Frage 4-9: Wieviele der so gemeldete Schäden sind bis dato behoben?
Nutzungsbedingungen des Google-App-Stores ("Google Play")
Sie können Google Play verwenden, um Inhalte für Ihr Mobilgerät, Ihren Computer, Ihren Fernseher, Ihre Smartwatch oder ein anderes unterstütztes Gerät ("Gerät") zu suchen, anzusehen, zu streamen oder herunterzuladen. Zur Nutzung von Google Play benötigen Sie ein Gerät, das bestimmte System- und Kompatibilitätsanforderungen erfüllt. Für Inhalte, die bei oder über Google Play verfügbar sind, gelten möglicherweise zusätzliche Systemanforderungen.https://play.google.com/intl/de_de/about/play-terms/index.html
Nutzungsbedingungen für die Leistungen des Vertragspartners cosmema (Eching-App und die Site heimat-info.de)
2. Vertragsgegenstandhttps://www.heimat-info.de/nutzungsbedingungen
2.1. Allgemeines und Funktionen
[...] Eine Registrierung ist nur für Vereine, Institutionen, Organisationen, Einrichtungen, Unternehmen u.s.w., im Folgenden genannt "Nutzer", vorgesehen. Für Endnutzer von Heimat-Info sind sowohl die Registrierung als auch das Erstellen eines Profils nicht notwendig.
So wie sich die Authentifizierung dem Nutzer gegenüber aktuell (Stand 01.10.2025) darstellt, ist es möglich, mit der Identität eines anderen Echingers abzustimmen, wenn einem dessen Adresse und Geburtsdatum bekannt ist. Damit ist nicht nur eine die Brauchbarkeit des Systems einschränkende Lücke in der Authentifierung gegeben. Darüber wird die Gemeindeverwaltung bei jeder einzelnen mit dem Ziel Bürgerbeteiligung verbundenen Nutzung des Cosmema-Dienstes massiv mit Arbeit belastet, weil die Angaben von Hunderten bis Tausenden von Teilnehmerinnen und Teilnehmern mit den Meldedaten abgeglichen werden müssen.