Eching, den 15.10.2021
An die Gemeinde Eching
Herrn Bürgermeister Sebastian Thaler
Bürgerplatz 1
85386 Eching
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Thaler,
sehr geehrte Gemeinderäte,
die Fraktion BfE/Echinger Mitte/ödp bittet den Gemeinderat, in der nächsten Sitzung über folgenden Antrag zu entscheiden.
1.
Die Gemeinde Eching beantragt beim Landkreis Freising als
Aufgabenträger zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Verbesserungen
beim öffentlichen Personennahverkehr herbeizuführen.
1.1
Einrichtung eines direkten Busverkehrs zwischen Eching, Dietersheim
und Garching-Forschungszentrum (U) im Stundentakt
1.2
Einrichtung eines Busverkehrs von Deutenhausen und Ottenburg zur S1 in
Eching im Stundentakt
1.3
Für die Rückfahrt der Busse von Deutenhausen zur S1 in Eching sind Wege über
Hörenzhausen oder über Hörenzhausen, Hetzenhausen und Fürholzen zu
nehmen, falls die Umlaufzeiten dies zulassen, die zuständigen
Gemeinden Fahrenzhausen und Neufahrn hieran interessiert sind und sich
an den Beitriebskosten beteiligen.
1.4
Das Busangebot (im folgenden "Ortsbus" genannt) soll montags bis
samstags von 6 bis 22 Uhr bestehen.
1.5
Die Abfahrtszeiten des Ortsbusses sollen so liegen, dass auf der
gemeinsam mit der Regionalbuslinie 695 befahrenen Teilstrecke ein
30-Minuten-Takt für Fahrten zwischen Eching und der U-Bahn in
Garching-Hochbrück oder Garching-Forschungszentrum entsteht.
1.6
Der für den Ortsbus gegebenenfalls geschlossene Verkehrsvertrag soll
gemeinsam mit dem Vertrag zur Buslinie 690 (Eching - Neufahrn -
Dietersheim) auslaufen.
1.7
Die Bedienung der Teilstrecke Eching - Dietersheim -
Forschungszentrum(U) durch den Ortsbus kann eingestellt werden, sobald
die Buslinie 690 dort (vgl. Maßnahme 21 im Nahverkehrsplan
Lkr. Freising) ein mindestens gleichwertiges Fahrtangebot
erbringt. Eine dadurch verfügbare Verkehrsleistung soll dem Busangebot
innerhalb des Ortes Eching zugute kommen. Es kann auch genutzt werden,
um eine Verbindung des Echinger Ortsbusses mit einer Haltestelle der
Neufahrner Ortsbuslinie 694 herzustellen. Geeignet sind Giggenhausen,
Massenhausen und der S-Bahnhalt Neufahrn. (vgl. Maßnahme 20 im
Nahverkehrsplan Lkr. Freising)
1.8
Die Kosten für Fahrten in der Hauptverkehrszeit trägt analog der
Regelung zum Neufahrner Ortsbus 694 der Landkreis. Die profitierenden
Gemeinden übernehmen anteilig die Kosten in der Neben- und
Schwachverkehrszeit.
2.
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, für den Ortsbus aus den
möglichen Teilstücken einen Linienweg festzulegen, der der Nachfrage
aus den drei Gemeinden entspricht und betriebliche Anforderungen
erfüllt. So soll die Summe aus Fahrt- und Pufferzeiten 60 Minuten
ergeben, was mit einem Fahrzeug einen 60-Minuten-Takt erlaubt. Die
Gemeindeverwaltung soll dabei folgende Prioritäten
berücksichtigen. Die Optionen a. sind gewünscht, b. und weitere
stellen Ersatzlösungen dar.
Optionen zur Bedienung von Ottenburg, Deutenhausen und Orten der Nachbargemeinden (s. Abbildung 1)
Optionen für das Teilstück von Günzenhausen in Richtung S-Bahnhof Eching (s. Abbildung 2)
Optionen für das Teilstück von Dietersheim in Richtung S-Bahnhof Eching (s. Abbildung 3)
3.
Die zuständigen Verwaltungsstellen werden beauftragt zu prüfen, welche
Leistungen zur Schülerbeförderung nach Aufnahme dieses Ortsbusverkehrs
erlässlich werden.
Die Verkehrsbefragung 2019 ergab, dass in gewissen Gemeindeteilen Haushalte statistisch zweieinhalb Fahrzeuge vorhalten und entsprechend hohe feste Kosten tragen. Ein weiteres Ergebnis war, dass im nachmittäglichen Berufsverkehr Mitfahrten ebenso häufig sind wie die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Aufgrund von Lücken im Nahverkehrsangebot sind Kinder, Jugendliche und Senioren offenbar regelmäßig auf Hol- und Bringdienste von Familienmitgliedern mit Auto angewiesen. Autofahrer beklagten zudem Staus.
Hinreichend bekannt sind folgende Schwächen:
Einsparung von Energie und geringerer Kohlendioxid-Ausstoß durch Nutzung des Ortsbusses anstelle von Privatfahrzeugen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Michaela Holzer, gez. Manfred Wutz, gez. Alex KrimmerDer Gemeinde nahm den Vorschlag einstimmig an [1]. Johannes Mahl, Geschäftsführer des Zweckverbands Versorgungs- und Verkehrsbetriebe Eching/Neufahrn bespricht mit dem Landratsamt die Möglichkeiten zur Ausschreibung beziehungsweise Vergabe an ein Busunternehmen. Die Gemeinde beantragt daraufhin beim Landkreis als Aufgabenträger einen entsprechenden Busverkehr. Adressat ist der zuständige Kreistagsausschuss, der das nächste Mal im Februar 2022 tagt.
Nach Beschlussfassung ergab sich die Frage, ob einem Vertrag über den gewünschten Verkehr eine EU-weite Ausschreibung vorangehen muss. Trotz einer rund fünf Monate dauernden Korrespondenz mit dem Landratsamt und einer Anfrage an die Gemeindeverwaltung steht die Klärung aus.
An das Ausstehen des Berichts über die Gespräche zwischen Johannes Mahl und dem Landratsamt erinnerte die Gemeinderatsfraktion in den Sitzungen der Monate Januar, Februar und März 2022. Verbindliche Auskünfte hierzu blieben aus. Im Gegenteil stellte Bürgermeister Thaler in den Raum, die Thematik falle in den Tätigkeitsbereich des Zweckverbands Versorgungs- und Verkehrsbetriebe Neufahrn/Eching. Daher werde gegenüber dessen Verbandsversammlung berichtet.
Mittlerweile ist der Bericht als Tagesordnungspunkt einer Sitzung des Gemeinderats am 17.05.2022 bekanntgemacht.
Verkehrszeit | Fahrleistung | jährliche Kosten / Euro | |||||||||
Fahrtenpaare Mo-Fr | Fahrtenpaare Sa | Fahrtenpaare So | Fahrtenpaare Mo-Sa | Fahrtenpaare / a | Strecke / (km/a) | insgesamt | Landkreis | Eching | Fahrenzhausen | Neufahrn | |
Hauptverkehrszeit | 45 | 0 | 0 | 45 | 2340 | 89343 | 178686 | 178686 | 0 | 0 | 0 |
Nebenverkehrszeit | 25 | 8 | 0 | 33 | 1716 | 65518 | 131036 | 0 | 112867 | 7708 | 10461 |
Schwachverkehrszeit | 10 | 8 | 16 | 18 | 936 | 35737 | 71474 | 0 | 61564 | 4204 | 5706 |
Summe | 80 | 16 | 16 | 96 | 4992 | 190598 | 381197 | ||||
Anteil | 86% | 6% | 8% | ||||||||
178686 | 174431 | 11913 | 16167 |