per Mail übermittelt am 18.01.2021

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Thaler,
sehr geehrter Herr Wittmann,
sehr geehrter Herr Fischböck

die Fraktion BfE/Echinger Mitte/ödp bittet in der Januar-Sitzung des Gemeinderats folgende Anfrage zu behandeln:

Klärung rechtlicher Vorgaben zur Umsetzung des Beschlusses vom 23.11.2021
Linienbus Deutenhausen - Garching-Forschungszentrum (Mo - Sa)

In der Stellungnahme des Zweckverbands vom 10.11.2021 zu unserem Antrag vom 15.10.2021 wird unter Punkt "Zeitplanung" in den Raum gestellt, die politische Unterstützung unseres Vorschlages für einen getakteten Linienverkehr zwischen Deutenhausen, Eching, Dietersheim und Garching-Forschungszentrum erübrige sich aufgrund bestehender Verträge und Vorlaufzeiten:

Die Verträge für die Regionalbuslinien 695 und 690 enden im Dez 2026. Beim Vertrag für eine Buslinie handelt es sich i. d. R. um einen Dienstleistungsauftrag, welcher aufgrund des Auftragsvolumens europaweit auszuschreiben ist. Auf Basis der Tatsache, dass eine Linie im Nahverkehrsplan enthalten ist und politische Einigkeit über die Finanzierung herrscht, ist ein zeitlicher Rahmen von ca. 2,5 Jahren als realistisch anzusehen. Zu beachten ist, dass neue Linien immer mit Beginn des Winterfahrplans den Betrieb aufnehmen. Somit würde die beantrage Linie im besten Falle im Dezember 2024 ihren max. 2-jährigen Betrieb aufnehmen (Annahme: die Linien 690 und 695 werden zum Vertragsende 2026 neukonzipiert und machen die Ortsteillinie zu diesem Zeitpunkt obsolet).

Unseren Recherchen zufolge steht Satz 2 dieser Stellungnahme in Widerspruch zu Artikel 5 (4) der EU-Verordnung 1370/2007, in der es heißt:

Sofern dies nicht nach nationalem Recht untersagt ist, können die zuständigen Behörden entscheiden, öffentliche Dienstleistungsaufträge, die entweder einen geschätzten Jahres- durchschnittswert von weniger als 1000000 EUR oder eine jährliche öffentliche Personenverkehrsleistung von weniger als 300000 km aufweisen, direkt zu vergeben.

Die berechnete Verkehrsleistung (jährlich 381197 Euro / 190598 km) liegt unter dieser Schwelle. Eine direkte Vergabe könnte es ermöglichen den gewünschten Busverkehr ab dem nächsten Fahrplanwechsel im Dezember 2022 anzubieten.

Wir bitten die Gemeindeverwaltung um Prüfung und um Nennung etwaiger, uns womöglich nicht bekannter rechtlichen Rahmenbedingungen, die einen Vorlauf von zweieinhalb Jahren nach sich ziehen könnten.

Des weiteren stellt sich uns die Frage, ob Busunternehmen, die auf Teilstrecken der gewünschten Linie Leistungen erbringen, aus ihnen erteilten Konzessionen Rechte ableiten könnten. Dies sind:

Falls dem so ist, wären diese Unternehmen um ein Einverständnis zu unserem Linienbus-Vorhaben im Gemeindegebiet zu ersuchen.

Mit freundlichen Grüßen
Michaela Holzer, Alex Krimmer, Manfred Wutz
Fraktion BfE/EM/ödp

Bearbeitungsstand zum 25.01.2022

Bürgermeister Thaler erklärte in der Gemeinderatssitzung vom 25.01.2022, dass zwischen Gemeindeverwaltung und Landratsamt noch Gespräche zur Umsetzung des Antrags liefen. Es sei der Landkreis als Aufgabenträger, der entscheide, wie ein Verkehrsvertrag mit einem Busunternehmen angebahnt werde. Die Frage, ob rechtliche Gründe die Landkreisverwaltung zu einer EU-weiten Ausschreibung zwingen, blieb damit noch offen.

Bearbeitungsstand Ende April 2022

Ende April wurde der Fraktion mitgeteilt, dass das Busangebot im Gemeindegebiet im Mai im Gemeinderat thematisiert wird. Die sich über rund ein halbes Jahr ziehende Korrespondenz mit dem Landratsamt zur Frage der Ausschreibungspflichtigkeit wird ohne Klärung abgebrochen und auf der Seite veröffentlicht.

Bearbeitungsstand zum 17.05.2022

Dem Gemeinderat gegenüber wird der Sachstand bei den Busanträgen von November am 17.05.2022 vorgetragen. In der zugehörigen Vorlage heißt es, die Busunternehmen ...

... werden durch den Aufgabenträger im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens und auf Basis einer definierten Leistung mit längerfristigen Verträgen beauftragt.

Demnach würde immer eine EU-weite Ausschreibung durchgeführt. Demgegenüber war in der Stellungnahme zur Gemeindratsbehandlung vom 23.11.2021 im Abschnitt "Zeitplanung" die Ausschreibungspflichtigkeit mit einem gewissen Auftragsvolumen in Verbindung gebracht worden:

Beim Vertrag für eine Buslinie handelt es sich i. d. R. um einen Dienstleistungsauftrag, welcher aufgrund des Auftragsvolumens europaweit auszuschreiben ist.

In seinem Vortrag vom 17.05.2022 führte Johannes Mahl aus, es gebe einen Kreistagsbeschluss, wonach allen Verträgen eine EU-weite Ausschreibung vorangehen müsse.

Wenn dem so ist, sind vier Monate zur Bearbeitung dieser Anfrage unangemessen. Dessenungeachtet forderte Sebastian Thaler in der Sitzung vom 17.05.2022 die Fraktionen dazu auf, auf ihre Mitglieder und ihr Umfeld dahingehend einzuwirken, dass nicht einzelne Personen tagtäglich die Verwaltungen mit Anrufen und Korrespondenz beanspruchen. Dies muss als Versuch gewertet werden, mich (Markus Hiereth) gegenüber dem Gemeinderat zu disqualifizieren, denn von tagtäglich kann keine Rede sein. Die Zahl der Kontakte ergab sich schlicht aus dem Umstand, dass gewisse Adressaten nicht willens waren, die Grundlagen ihres Handelns zu benennen, dies aber natürlich nicht offen mitteilen konnten und von daher auf Ermüdung des Fragenden setzen.

Ob es erteilte Konzessionen sind, die bei sich überschneidenden Wegen von existierenden Linien mit den ergänzend gewünschten rechtliche Probleme heraufbeschwören, ist weiterhin unklar. In seinem Vortrag und in der Aussprache darüber führten Johannes Mahl und Sebastian Thaler nur aus, dass solche Überschneidungen zu vermeiden sind. Auf ein Gegenbeispiel angesprochen und um eine zahlenmäßige Konkretisierung gebeten, blieben ihre Ausführungen diffus. (vgl. Antworten zu den Fragen 8 und 9 der Gemeinderats-Sitzung vom 17.05.2022.