Korrespondenz mit Landkreis- und Gemeindeverwaltung bezüglich der Fragen,
Nicht aufgeführt sind Mails und Telefonate, die den Zweck hatten, sich des Eingangs beim Empfänger rückzuversichern beziehungsweise offene Fragen in Erinnerung zu bringen.
Nr Datum Abs./Empfänger Betreff --+---------+--------------------+----------------------------------------- 1 01Dez2021 To: MD, Landratsamt Busverkehr - Bearbeitung des Bedarfs nach 2 18Jan2022 Thaler, Sebastian AW: Anfrage wegen Beschluß vom 23.11.202 - 3 14Mär2022 To: Pressestelle, L fwd: Busverkehr - Bearbeitung des Bedarfs 4 14Mär2022 ZS, Landratsamt fwd: Busverkehr - Bearbeitung des Bedarfs 5 14Mär2022 To: ZS, Landratsamt -> 6 16Mär2022 To: Pressestelle, L -> 7 21Mär2022 To: AS, Landratsamt fwd: Busverkehr - Bearbeitung des Bedarfs 8 24Mär2022 To: Kommunalaufsich Anspruch des Gemeinderats auf Berichtersta 9 21Apr2022 To: Kommunalaufsich fwd: Anspruch des Gemeinderats auf Bericht 10 09Mai2022 Kommunalaufsicht, L Ihre Anfrage Anspruch des Gemeinderats auf 11 09Mai2022 To: Kommunalaufsich -> 12 21Apr2022 To: LT, Landratsamt fwd: Busverkehr - Bearbeitung des Bedarfs 13 21Apr2022 LT -> Automatische Antwort: Busverkehr - Bear 14 21Apr2022 Pressestelle, Landr -> AW: Busverkehr - Bearbeitung des Bedarf 15 22Apr2022 To: Pressestelle, L -> 16 25Apr2022 MD, Landratsamt Ihre Anfrage vom 21.04.2022 17 26Apr2022 To: MD, Landratsamt ->
Date: Wed, 1 Dec 2021 18:04:08 From: Markus Hiereth To: MD, Landratsamt Subject: Busverkehr - Bearbeitung des Bedarfs nach Gemeinderats-Beschluss Sehr geehrter Herr D., vielen Dank für Ihre Darlegungen. Unser Gemeinderat hat die beiden Anträge [1][2] zur Verbesserung des Nahverkehrs in der Sitzung von 23. November angenommen. Allerdings zog die Beschlussvorlage unserer Verwaltung jene Prüfungen, die Ihnen zufolge nach einer ersten Behandlung im PUTLI-Ausschuss folgen, nach vorne. Herr Mahl wurde beauftragt, das Anliegen im Kontakt mit Landkreis und MVV so aufzubereiten, dass eine abstimmungsreife Lösung auf die Landkreisebene gebracht werden und vom PUTLI-Ausschuss möglichst in der Sitzung von Februar entschieden werden kann. Es stellt sich die Frage, ob Sie im Landratsamt diesen Weg mitgehen, also das Anliegen bereits jetzt in Kontakt mit Herrn Mahl fachlich prüfen. Des weiteren stieß ich in der EU-Verordnung 1370/2007 auf den Artikel 5 (4) mit folgendem Inhalt Sofern dies nicht nach nationalem Recht untersagt ist, können die zuständigen Behörden entscheiden, öffentliche Dienstleistungsaufträge, die entweder einen geschätzten Jahres- durchschnittswert von weniger als 1000000 EUR oder eine jährliche öffentliche Personenverkehrsleistung von weniger als 300000 km aufweisen, direkt zu vergeben. Demnach bestünde bezüglich des hiesigen Bedarfs (190000 km/a, bis Auslaufen der Verträge zu den Linien 690 und 695 Ende 2026) keine Verpflichtung zu einer EU-weiten Ausschreibung. Falls eine restriktivere Regelung zu beachten ist, setzen Sie mich doch bitte in Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen Markus Hiereth [1] http://oedp-eching.de/texte/2104bu61.html [2] http://oedp-eching.de/texte/2104bu62.html
Gesendet: Dienstag, 18. Januar 2022 17:52 Von: Michaela Holzer An: Thaler, Sebastian; Wittmann Hubert; Fischböck, Markus Betreff: Anfrage wegen Beschluß vom 23.11.202 - Ortsbus Mo-Sa Sehr geehrter Herr Bürgermeister Thaler, sehr geehrter Herr Wittmann, sehr geehrter Herr Fischböck, die Fraktion BfE/Echinger Mitte/ödp bittet in der Januar-Sitzung des Gemeinderats am 25.01.2022 folgende Anfrage zu behandeln: Klärung der rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Umsetzung des Gemeinderatsbeschlusses vom 23.11.2021 Linienbus Deutenhausen - Garching-Forschungszentrum (Mo - Sa) In der Stellungnahme des Zweckverbands vom 10.11.2021 zu unserem Antrag vom 15.10.2021 wird unter Punkt "Zeitplanung" in den Raum gestellt, die politische Unterstützung unseres Vorschlages für einen getakteten Linienverkehr zwischen Deutenhausen, Eching, Dietersheim und Garching-Forschungszentrum erübrige sich aufgrund bestehender Verträge und Vorlaufzeiten: Die Verträge für die Regionalbuslinien 695 und 690 enden im Dez 2026. Beim Vertrag für eine Buslinie handelt es sich i.d.R. um einen Dienstleistungsauftrag, welcher aufgrund des Auftragsvolumens europaweit auszuschreiben ist. Auf Basis der Tatsache, dass eine Linie im Nahverkehrsplan enthalten ist und politische Einigkeit über die Finanzierung herrscht, ist ein zeitlicher Rahmen von ca. 2,5 Jahren als realistisch anzusehen. Zu beachten ist, dass neue Linien immer mit Beginn des Winterfahrplans den Betrieb aufnehmen. Somit würde die beantrage Linie im besten Falle im Dezember 2024 ihren max. 2-jährigen Betrieb aufnehmen (Annahme: die Linien 690 und 695 werden zum Vertragsende 2026 neukonzipiert und machen die Ortsteillinie zu diesem Zeitpunkt obsolet). Unseren Recherchen zufolge steht Satz 2 dieser Stellungnahme in Widerspruch zu Artikel 5 (4) der EU-Verordnung 1370/2007, in der es heißt: Sofern dies nicht nach nationalem Recht untersagt ist, können die zuständigen Behörden entscheiden, öffentliche Dienstleistungsaufträge, die entweder einen geschätzten Jahresdurchschnittswert von weniger als 1.000.000 EUR oder eine jährliche öffentliche Personenverkehrsleistung von weniger als 300.000 km aufweisen, direkt zu vergeben. Die vom Gemeinderat gewünschte Verkehrsleistung (jährlich 381197 Euro / 190598 km) liegt unter dieser Schwelle. Eine direkte Vergabe des Auftrags könnte eine Inbetriebnahme des gewünschten Busverkehrs zum nächsten Fahrplanwechsel im Dezember 2022 möglich machen. Wir bitten die Gemeindeverwaltung um Prüfung und um Nennung etwaiger, uns womöglich nicht bekannter rechtlicher Vorgaben, die einen Vorlauf von zweieinhalb Jahren nach sich ziehen könnten. Des weiteren stellt sich uns die Frage, ob Busunternehmen, die auf Teilstrecken der gewünschten Linie Leistungen erbringen, aus ihnen erteilten Konzessionen Rechte ableiten könnten. Dies sind: - Linie 614, Teilstück Günzenhausen - Deutenhausen, wenige Schülerfahrten Richtung Freising, Firma Knab - Linie 695, Teilstück Hetzenhausen - Eching, werktags stündlich, Firma Boos - Linie 690, Teilstück Eching- Dietersheim, keine Fahrten, Firma Ettenhuber - Linie 690/X660, Teilstück Dietersheim - Forschungszentrum, Taktverkehr Falls dem so ist, wären diese Unternehmen um ein Einverständnis zu unserem Linienbus-Vorhaben im Gemeindegebiet zu ersuchen. Mit freundlichen Grüßen Michaela Holzer, Alex Krimmer, Manfred Wutz Fraktion BfE/EM/ödp
Date: Tue, 18 Jan 2022 23:45:31 +0000 From: Thaler, Sebastian To: Michaela Holzer Subject: AW:_Anfrage_wegen_Beschluß_vom_23.11.202_-_Ortsbus_Mo-Sa Liebe Michaela, sehr geehrte Damen und Herren, der Antrag betrifft den ÖPNV und somit den Verantwortungsbereich des Landkreises. Als Gemeinde bringen wir regelmäßig über den Zweckverband Versorgungs- und Verkehrsbetriebe mit der Nachbargemeinde Neufahrn Verbesserungswünsche ein. Gemeinsam mit der Verkehrsbehörde des Landkreises Freising konnten hier gerade in den letzten beiden Jahren drei wesentliche Verbesserungen erzielt werden: Taktverbesserung und Ausweistung der Fahrzeiten auf den Linien 690 und 695 sowie die Einführung der Expressbuslinie X660. Das nächste große Projekt stellt der gegenläufige Ringbusverkehr auf der Linie 690 dar. Nach Aussage der Verkehrsbehörde des LRA ist eine Umsetzung frühestens 2026 möglich aufgrund von Angebotsbindungen und Ausschreibungsfristen. Da sich die Anfrage nun genau auf diese Fristen bezieht, leite ich diese hiermit an Herrn Tauber als zuständigen Sachgebietsleiter des Straßenverkehrsamts des Landkreises weiter mit der Bitte um Beantwortung. Eine Behandlung in der kommenden Gemeinderatssitzung ist schon allein aufgrund der bereits verstrichenen Ladungsfrist nicht mehr möglich. Zudem fällt dieser Antrag wie oben bereits erläutert in die Zuständigkeit des Landkreises und nicht der Gemeinde. Viele Grüße Sebastian Thaler Erster Bürgermeister Dipl.-Kfm. (Univ.)
Date: Mon, 14 Mar 2022 10:31:37 +0100 From: Markus Hiereth To: Pressestelle Landratsamt Subject: fwd: Busverkehr - Bearbeitung des Bedarfs nach Gemeinderats-Beschluss Sehr geehrter Herr Stangl, bitte leiten Sie die untenstehende Mail dem Büro des Landrats zu. Im Januar habe ich in eime Telefonat daran erinnert, dass die Frage nach Rechtsgrundlagen für das Handeln des Aufgabenträgers nach wie vor offen ist. Sollte es mittlerweile eine Antwort gegeben haben, teilen Sie mir mit, mit welchem Datum und in welcher Form. Mit freundlichen Grüßen Markus Hiereth
Date: Mon, 14 Mar 2022 14:08:19 +0000 From: Büro des Landrats To: Markus Hiereth Subject: fwd: Busverkehr - Bearbeitung des Bedarfs nach Gemeinderats-Beschluss Sehr geehrter Herr Hiereth, offenbar arbeiten Herr Mahl vom Zweckverband und der MVV an einem Konzept. Also hat ein Austausch stattgefunden. Weitere Infos dazu erhalten Sie über den Bürgermeister. Die Kollegin von der Fachstelle meinte außerdem zur Ausschreibung, dass die Vergabe nach der Richtlinie 2014/24/EU, welche die VO 1370/2007 im bei ÖPNV in Bussen und Straßenbahnen ersetzt hat, erfolgt. Da wir an diese Richtlinie vergaberechtlich gebunden sind, ist eine Direktvergabe bei den u.g. Werten nicht möglich. Beste Grüße, S.Z. Persönliche Referentin des Landrats
Date: Mon, 14 Mar 2022 22:04:28 +0100 From: Markus Hiereth To: Büro des Landrats Subject: Re: fwd: Busverkehr - Bearbeitung des Bedarfs nach Gemeinderats-Beschluss Sehr geehrte Frau Z., vielen Dank für Ihre umgehende Rückmail. Zottmann Susanne schrieb am 14. März 2022 > offenbar arbeiten Herr Mahl vom Zweckverband und der MVV an einem > Konzept. Da meine Frage, wann und in welcher Form meine Mail vom 1.12.2021 beantwortet wurde, hier nun offen blieb, darf ich davon ausgehen, dass sie seitens des Landratsamts ignoriert wurde. > Also hat ein Austausch stattgefunden. Weitere Infos dazu erhalten > Sie über den Bürgermeister. Die beiden Echinger Gemeinderatsbeschlüsse vom November [1][2] beinhalten die Berichterstattung. Zur Notwendigkeit einer Aussschreibung, ging die Gemeinderatsfraktion BfE/EM/ÖDP im Januar flankierend den Weg einen Anfrage. Weder zu den Anträgen noch zur Anfrage wurden in den Gemeinderatsitzungen von Januar und Februar die Gegenstände tangierende Auskünfte gegeben. Vielmehr behandelt man die Gegenstände nun innerhalb des Zweckverbands Neufahrn/Eching als nichtöffentliche Tagesordnungspunkte. Zusatzfrage 1: Ist die Klassifikation als "nichtöffentlich" dem Landratsamt bekannt? Zusatzfrage 2: Stützt der Aufgabenträger diese Klassifikation? > Die Kollegin von der Fachstelle meinte außerdem zur Ausschreibung, > dass die Vergabe nach der Richtlinie 2014/24/EU, welche die VO > 1370/2007 im bei ÖPNV in Bussen und Straßenbahnen ersetzt hat, > erfolgt. Da wir an diese Richtlinie vergaberechtlich gebunden sind, > ist eine Direktvergabe bei den u.g. Werten nicht möglich. Zusatzfrage 3: Ich bitte im Klärung/Bestätigung: In der Richtlinie 2004/17 gab es nach Artikel 16 für Aufträge unter 499000 Euro keinen Zwang zur EU-Ausschreibung. Mir scheint, ein Schwellenwert aus Artikel 4 der nun geltenden Richtlinie EU 2014/24/EU ist für den Landkreis als Auftraggeber für Busverkehre weiterhin relevant. Beste Grüße Markus Hiereth [1] http://oedp-eching.de/texte/2104bu61.html [2] http://oedp-eching.de/texte/2104bu62.html
Date: Wed, 16 Mar 2022 13:20:16 +0100 From: Markus Hiereth To: presse@kreis-fs.de Subject: Re: fwd: Busverkehr - Bearbeitung des Bedarfs nach Gemeinderats-Beschluss Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Bestätigung des Eingang untenstehender Mail. Willkommen wäre mir überdies Auskunft, von wem ich mir Antworten erwarten darf, nachdem es allgemein um Rechtsgrundlagen und das Zusammenwirken von Politik und Verwaltung geht. Mit freundlichen Grüßen Markus Hiereth
Date: Thu, 24 Mar 2022 09:24:45 +0100 From: Markus Hiereth To: Kommunalaufsicht, Landratsamt Subject: Anspruch des Gemeinderats auf Berichterstattung Sehr geehrter Herr G., Herr T. hat mir Sie als zuständigen Mitarbeiter genannt, wenn es um die Prüfung von Gemeinderatsbeschlüssen geht. Der Echinger Gemeindrat hat am 23.11.2021 zwei Beschlüsse gefasst, die eine anschließende Berichterstattung an den Gemeinderat vorsehen TOP 27.4: [...] Über das Ergebnis der Überprüfung ist im Gemeinderat wieder zu berichten. [...] TOP 27.5: [...] Über das Ergebnis der Überprüfung ist dem Gemeinderat Bericht zu erstatten. (komplette Beschlusstexte auf Seite 4 der angehängten Niederschrift der Sitzung sowie Datei in https://buergerinfo-eching.livingdata.de) Der Sachstand bezüglich der Ausschreibungspflichtigkeit beziehungsweise ein Bericht über die stattgefundenen Gespräche wurde mittlerweile dreimal (Sitzungen von Januar, Februan und März 2022) erbeten und ist bis heute nicht erfolgt. Erläuternd sprach Bürgermeister Sebastian Thaler von eine Zuständigekeit des Zweckverbands Neufahrn-Eching und offenbar wird auch problematisiert, ob der Bericht im öffentlichen Teil einer Gemeinderat-Sitzung erfolgen kann. Ich bitte um - Bestätigung des Eingangs dieser Mail - voraussichtliche Bearbeitungszeit - Stellungnahme zu den oben genannten Gemeinderatsbeschlüssen. Mit freundlichen Grüßen Markus Hiereth
Date: Thu, 21 Apr 2022 12:26:05 +0200 From: Markus Hiereth To: Leiter der Fachabteilung im Landratsamt Cc: Pressestelle, Landratsamt Subject: fwd: Busverkehr - Bearbeitung des Bedarfs nach Gemeinderats-Beschluss Sehr geehrter Herr T, sehr geehrte Pressestelle des Landratsamts, im möchte im Vorfeld der nächsten Gemeinderatsitzung und ein Jahr nach Start der Bemühungen zu Verbesserungen im Busverkehr im Gemeindegebiet Eching eine Pressemitteilung herausgeben. Im Telefonat vom 24. März erinnerte ich an die untenstehenden offenen Fragen und Sie verwiesen auf die Abstellung von Frau S. zur Flüchtlingshilfe. Trotzdem sollte zu klären sein, welche Rahmenbedingungen für die Bearbeitung des durch den Gemeinderat gewünschten Bedarfs gelten. In kürzester Zeit müsste auch Herr S. und der MVV diese Rahmenbedingungen nennen können. Diese Mail schicke ich in Kopie an die Pressestelle, da ich sie telefonisch gerade nicht erreichen konnte. Mit freundlichen Grüßen Markus Hiereth
Date: Mon, 9 May 2022 10:13:22 +0000 From: Kommunalaufsicht To: Markus Hiereth Subject: Ihre Anfrage Anspruch des Gemeinderats auf Berichterstattung - Verbesserung des öffentlichen Nahverkehrs Sehr geehrter Herr Hiereth, nach Rücksprache mit der Gemeinde Eching konnte innerhalb des Gemeinderates bezüglich der Verbesserung des öffentlichen Nahverkehrs bisher leider keine Entscheidung getroffen werden, da mehrere Gemeinden innerhalb des Landkreises involviert sind. Am Dienstag, 17.05.2022 findet die nächste öffentliche Sitzung des Gemeinderats diesbezüglich um 18:30 Uhr im Bürgerhaus Eching statt. Herr Mahl vom Zweckverband Eching-Neufahrn wird diesbezüglich einen Sachstandsbericht abgeben. Wir hoffen Ihnen mit diesem Informationsstand zunächst weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen AP
Date: Mon, 9 May 2022 15:45:22 +0200 From: Markus Hiereth To: Kommunalaufsicht Subject: Re: Ihre Anfrage Anspruch des Gemeinderats auf Berichterstattung - Verbesserung des öffentlichen Nahverkehrs Sehr geehrte Frau P, Kommunalaufsicht schrieb am 9. Mai 2022 um 12:13 > nach Rücksprache mit der Gemeinde Eching konnte innerhalb des > Gemeinderates bezüglich der Verbesserung des öffentlichen > Nahverkehrs bisher leider keine Entscheidung getroffen werden, da > mehrere Gemeinden innerhalb des Landkreises involviert sind. Am > Dienstag, 17.05.2022 findet die nächste öffentliche Sitzung des > Gemeinderats diesbezüglich um 18:30 Uhr im Bürgerhaus Eching statt. > Herr Mahl vom Zweckverband Eching-Neufahrn wird diesbezüglich einen > Sachstandsbericht abgeben. Wir hoffen Ihnen mit diesem > Informationsstand zunächst weitergeholfen zu haben. danke für Ihre Zeilen. Ich schließe daraus, dass Ihre Abteilung hinsichtlich der Umsetzung der beiden Gemeinderatsbeschlüsse keine Vorbehalte hat. Dass also der Gemeinderat, und nur nicht die Zweckverbands-Vertreterversammlung, Anspruch auf Unterrichtung über die Gespräche hat und dass diese Unterrichtung öffentlich und nicht nicht-öffentlich zu erfolgen hat. Mit freundlichen Grüßen Markus Hiereth
Date: Mon, 25 Apr 2022 14:14:41 +0000 From: MD, Landratsamt, To: Markus Hiereth Subject: Ihre Anfrage vom 21.04.2022 Sehr geehrter Herr Hiereth, Ihre E-Mail haben wir erhalten. Ich darf zur Beantwortung auf unsere Korrespondenz des letzten Jahres (insbesondere meine Mail vom 24.11.2021) verweisen. Bzgl. der Fragen zum Vergaberecht sowie kommunalrechtlicher Angelegenheiten, erlaube ich mir, Ihr Telefonat mit Herrn Sachgebietsleiter T. vom 24.03.2022 anzuführen. In oben genannter E-Mail habe ich das Prozedere und die Dienstwege zwischen Gemeinde/Landratsamt/MVV ausführlich dargelegt. Die von Ihnen geforderte Berichterstattung wird nach unserer Kenntnis in einer der kommenden Sitzungen des Gemeindegremiums erfolgen. Freundliche Grüße MD
Date: Tue, 26 Apr 2022 10:05:38 +0200 From: Markus Hiereth To: MD, Landratsamt Subject: Re: Ihre Anfrage vom 21.04.2022 Sehr geehrter Herr D., M.D. schrieb am 25. April 2022 Ihre Mail lässt die Fragen zur praktischen Anwendung der EU-Richtlinie 2014/24/EU (Zusatzfrage 3 der Mail vom 14.3.2022) erneut offen. > Ihre E-Mail haben wir erhalten. Ich darf zur Beantwortung auf > unsere Korrespondenz des letzten Jahres (insbesondere meine Mail vom > 24.11.2021) verweisen. Bzgl. der Fragen zum Vergaberecht sowie > kommunalrechtlicher Angelegenheiten, erlaube ich mir, Ihr Telefonat > mit Herrn Sachgebietsleiter T. vom 24.03.2022 anzuführen. In diesem Telefonat wurden nur die offenen Fragen in Erinnerung gebracht. Herr T. stellte bezüglich Zusatzfrage 3 in den Raum, dass es eine Vereinbarung des Landkreises Freising mit dem MVV geben könnte, dass allen Verkehrsverträgen eine Ausschreibung entsprechend EU-Recht vorgeschaltet wird. Nach diesem Telefonat durfte ich mir erwarten, dass Sie oder Frau S. auch hier eine Klärung herbeiführen. Herr T. merkte zu den Fragen nichtöffentlicher Behandlung in Organen der Gebietskörperschaften (also den Zusatzfragen 1 und 2 der Mail vom 14.3.2022) an, dass Herr G. von der Rechtsaufsicht eine Bewertung vornehmen könne. > In oben genannter E-Mail habe ich das Prozedere und die Dienstwege > zwischen Gemeinde/Landratsamt/MVV ausführlich dargelegt. Die von > Ihnen geforderte Berichterstattung wird nach unserer Kenntnis in > einer der kommenden Sitzungen des Gemeindegremiums erfolgen. Zum Satz Ihrer Mail vom 24.11.2021 "Dieses Vergabeverfahren ist obligatorisch." ist mir als Person unbenommen, nach der Rechtsgrundlage zu fragen. Mit einer Anfrage [1] hat unsere Gemeinderatsfraktion sich diese Frage mittlerweile zueigen gemacht und wartet ebenfalls seit einem Vierteljahr auf eine Beantwortung. Grund dieser sich inzwischen seit dem 1.12.2021 hinziehenden Korrespondenz und genannter Gemeinderatsanfrage ist Säumigkeit. Ihre Mail ist mir erneut Beleg dafür, dass Ihr Amt, der MVV und die Gemeindeverwaltung nicht willens sind, Transparenz bezüglich ihres Agierens herzustellen. Mir bleibt, die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit, der örtlichen Presse und der politischen Gremien hierauf auf zu lenken. Mit freundlichen Grüßen Markus Hiereth [1] http://oedp-eching.de/texte/2104bu63.html