Ökologisch-Demokratische Partei
Ortsverband Neufahrn-Eching

Mailverkehr

Korrespondenz mit Landkreis- und Gemeindeverwaltung bezüglich der Fragen,

Nicht aufgeführt sind Mails und Telefonate, die den Zweck hatten, sich des Eingangs beim Empfänger rückzuversichern beziehungsweise offene Fragen in Erinnerung zu bringen.

Übersicht

Nr Datum     Abs./Empfänger       Betreff
--+---------+--------------------+-----------------------------------------
 1 01Dez2021 To: MD, Landratsamt  Busverkehr - Bearbeitung des Bedarfs nach
 2 18Jan2022 Thaler, Sebastian    AW: Anfrage wegen Beschluß vom 23.11.202 -
 3 14Mär2022 To: Pressestelle, L  fwd: Busverkehr - Bearbeitung des Bedarfs
 4 14Mär2022 ZS, Landratsamt      fwd: Busverkehr - Bearbeitung des Bedarfs
 5 14Mär2022 To: ZS, Landratsamt  ->
 6 16Mär2022 To: Pressestelle, L  ->
 7 21Mär2022 To: AS, Landratsamt  fwd: Busverkehr - Bearbeitung des Bedarfs
 8 24Mär2022 To: Kommunalaufsich  Anspruch des Gemeinderats auf Berichtersta
 9 21Apr2022 To: Kommunalaufsich  fwd: Anspruch des Gemeinderats auf Bericht
10 09Mai2022 Kommunalaufsicht, L  Ihre Anfrage Anspruch des Gemeinderats auf
11 09Mai2022 To: Kommunalaufsich  ->
12 21Apr2022 To: LT, Landratsamt  fwd: Busverkehr - Bearbeitung des Bedarfs
13 21Apr2022 LT                   -> Automatische Antwort: Busverkehr - Bear
14 21Apr2022 Pressestelle, Landr  -> AW: Busverkehr - Bearbeitung des Bedarf
15 22Apr2022 To: Pressestelle, L  ->
16 25Apr2022 MD, Landratsamt      Ihre Anfrage vom 21.04.2022
17 26Apr2022 To: MD, Landratsamt  ->

Mails

Date: Wed, 1 Dec 2021 18:04:08
From: Markus Hiereth
To: MD, Landratsamt 
Subject: Busverkehr - Bearbeitung des Bedarfs nach Gemeinderats-Beschluss

Sehr geehrter Herr D.,

vielen Dank für Ihre Darlegungen. Unser Gemeinderat hat die beiden
Anträge [1][2] zur Verbesserung des Nahverkehrs in der Sitzung von
23. November angenommen. Allerdings zog die Beschlussvorlage unserer
Verwaltung jene Prüfungen, die Ihnen zufolge nach einer ersten
Behandlung im PUTLI-Ausschuss folgen, nach vorne. Herr Mahl wurde
beauftragt, das Anliegen im Kontakt mit Landkreis und MVV so
aufzubereiten, dass eine abstimmungsreife Lösung auf die
Landkreisebene gebracht werden und vom PUTLI-Ausschuss
möglichst in der Sitzung von Februar entschieden werden kann.

Es stellt sich die Frage, ob Sie im Landratsamt diesen Weg mitgehen,
also das Anliegen bereits jetzt in Kontakt mit Herrn Mahl fachlich
prüfen.

Des weiteren stieß ich in der EU-Verordnung 1370/2007 auf den Artikel
5 (4) mit folgendem Inhalt

  Sofern dies nicht nach nationalem Recht untersagt ist, können die
  zuständigen Behörden entscheiden, öffentliche
  Dienstleistungsaufträge, die entweder einen geschätzten Jahres-
  durchschnittswert von weniger als 1000000 EUR oder eine jährliche
  öffentliche Personenverkehrsleistung von weniger als 300000 km
  aufweisen, direkt zu vergeben.

Demnach bestünde bezüglich des hiesigen Bedarfs (190000 km/a, bis
Auslaufen der Verträge zu den Linien 690 und 695 Ende 2026) keine
Verpflichtung zu einer EU-weiten Ausschreibung. Falls eine
restriktivere Regelung zu beachten ist, setzen Sie mich doch bitte in
Kenntnis. 

Mit freundlichen Grüßen
Markus Hiereth

[1] http://oedp-eching.de/texte/2104bu61.html
[2] http://oedp-eching.de/texte/2104bu62.html
Gesendet: Dienstag, 18. Januar 2022 17:52
Von: Michaela Holzer
An: Thaler, Sebastian; Wittmann Hubert; Fischböck, Markus
Betreff: Anfrage wegen Beschluß vom 23.11.202 - Ortsbus Mo-Sa

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Thaler,
sehr geehrter Herr Wittmann,
sehr geehrter Herr Fischböck,

die Fraktion BfE/Echinger Mitte/ödp bittet in der Januar-Sitzung des
Gemeinderats am 25.01.2022 folgende Anfrage zu behandeln:

Klärung der rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Umsetzung des
Gemeinderatsbeschlusses vom 23.11.2021 Linienbus Deutenhausen -
Garching-Forschungszentrum (Mo - Sa)

In der Stellungnahme des Zweckverbands vom 10.11.2021 zu unserem
Antrag vom 15.10.2021 wird unter Punkt "Zeitplanung" in den Raum
gestellt, die politische Unterstützung unseres Vorschlages für einen
getakteten Linienverkehr zwischen Deutenhausen, Eching, Dietersheim
und Garching-Forschungszentrum erübrige sich aufgrund bestehender
Verträge und Vorlaufzeiten:

  Die Verträge für die Regionalbuslinien 695 und 690 enden im Dez
  2026. Beim Vertrag für eine Buslinie handelt es sich i.d.R. um
  einen Dienstleistungsauftrag, welcher aufgrund des Auftragsvolumens
  europaweit auszuschreiben ist. Auf Basis der Tatsache, dass eine
  Linie im Nahverkehrsplan enthalten ist und politische Einigkeit über
  die Finanzierung herrscht, ist ein zeitlicher Rahmen von ca. 2,5
  Jahren als realistisch anzusehen. Zu beachten ist, dass neue Linien
  immer mit Beginn des Winterfahrplans den Betrieb aufnehmen. Somit
  würde die beantrage Linie im besten Falle im Dezember 2024 ihren
  max. 2-jährigen Betrieb aufnehmen (Annahme: die Linien 690 und 695
  werden zum Vertragsende 2026 neukonzipiert und machen die
  Ortsteillinie zu diesem Zeitpunkt obsolet).

Unseren Recherchen zufolge steht Satz 2 dieser Stellungnahme in
Widerspruch zu Artikel 5 (4) der EU-Verordnung 1370/2007, in der es
heißt:

  Sofern dies nicht nach nationalem Recht untersagt ist, können die
  zuständigen Behörden entscheiden, öffentliche
  Dienstleistungsaufträge, die entweder einen geschätzten
  Jahresdurchschnittswert von weniger als 1.000.000 EUR oder eine
  jährliche öffentliche Personenverkehrsleistung von weniger als
  300.000 km aufweisen, direkt zu vergeben.

Die vom Gemeinderat gewünschte Verkehrsleistung (jährlich 381197 Euro
/ 190598 km) liegt unter dieser Schwelle. Eine direkte Vergabe des
Auftrags könnte eine Inbetriebnahme des gewünschten Busverkehrs zum
nächsten Fahrplanwechsel im Dezember 2022 möglich machen.

Wir bitten die Gemeindeverwaltung um Prüfung und um Nennung etwaiger,
uns womöglich nicht bekannter rechtlicher Vorgaben, die einen Vorlauf
von zweieinhalb Jahren nach sich ziehen könnten.

Des weiteren stellt sich uns die Frage, ob Busunternehmen, die auf
Teilstrecken der gewünschten Linie Leistungen erbringen, aus ihnen
erteilten Konzessionen Rechte ableiten könnten. Dies sind:

- Linie 614, Teilstück Günzenhausen - Deutenhausen, wenige Schülerfahrten
  Richtung Freising, Firma Knab
- Linie 695, Teilstück Hetzenhausen - Eching, werktags stündlich, Firma
  Boos
- Linie 690, Teilstück Eching- Dietersheim, keine Fahrten, Firma
  Ettenhuber
- Linie 690/X660, Teilstück Dietersheim - Forschungszentrum, Taktverkehr

Falls dem so ist, wären diese Unternehmen um ein Einverständnis zu
unserem Linienbus-Vorhaben im Gemeindegebiet zu ersuchen.

Mit freundlichen Grüßen
Michaela Holzer, Alex Krimmer, Manfred Wutz
Fraktion BfE/EM/ödp
Date: Tue, 18 Jan 2022 23:45:31 +0000
From: Thaler, Sebastian
To: Michaela Holzer
Subject: AW:_Anfrage_wegen_Beschluß_vom_23.11.202_-_Ortsbus_Mo-Sa

Liebe Michaela, sehr geehrte Damen und Herren,

der Antrag betrifft den ÖPNV und somit den Verantwortungsbereich des
Landkreises. Als Gemeinde bringen wir regelmäßig über den Zweckverband
Versorgungs- und Verkehrsbetriebe mit der Nachbargemeinde Neufahrn
Verbesserungswünsche ein. Gemeinsam mit der Verkehrsbehörde des
Landkreises Freising konnten hier gerade in den letzten beiden Jahren
drei wesentliche Verbesserungen erzielt werden: Taktverbesserung und
Ausweistung der Fahrzeiten auf den Linien 690 und 695 sowie die
Einführung der Expressbuslinie X660.

Das nächste große Projekt stellt der gegenläufige Ringbusverkehr auf
der Linie 690 dar. Nach Aussage der Verkehrsbehörde des LRA ist eine
Umsetzung frühestens 2026 möglich aufgrund von Angebotsbindungen und
Ausschreibungsfristen. Da sich die Anfrage nun genau auf diese Fristen
bezieht, leite ich diese hiermit an Herrn Tauber als zuständigen
Sachgebietsleiter des Straßenverkehrsamts des Landkreises weiter mit
der Bitte um Beantwortung. Eine Behandlung in der kommenden
Gemeinderatssitzung ist schon allein aufgrund der bereits
verstrichenen Ladungsfrist nicht mehr möglich. Zudem fällt dieser
Antrag wie oben bereits erläutert in die Zuständigkeit des Landkreises
und nicht der Gemeinde.

Viele Grüße
Sebastian Thaler
Erster Bürgermeister
Dipl.-Kfm. (Univ.)
Date: Mon, 14 Mar 2022 10:31:37 +0100
From: Markus Hiereth
To: Pressestelle Landratsamt
Subject: fwd: Busverkehr - Bearbeitung des Bedarfs nach Gemeinderats-Beschluss

Sehr geehrter Herr Stangl,

bitte leiten Sie die untenstehende Mail dem Büro des Landrats zu.

Im Januar habe ich in eime Telefonat daran erinnert, dass die Frage
nach Rechtsgrundlagen für das Handeln des Aufgabenträgers nach wie vor
offen ist.

Sollte es mittlerweile eine Antwort gegeben haben, teilen Sie mir mit,
mit welchem Datum und in welcher Form.

Mit freundlichen Grüßen
Markus Hiereth
Date: Mon, 14 Mar 2022 14:08:19 +0000
From: Büro des Landrats 
To: Markus Hiereth
Subject: fwd: Busverkehr - Bearbeitung des Bedarfs nach Gemeinderats-Beschluss

Sehr geehrter Herr Hiereth,

offenbar arbeiten Herr Mahl vom Zweckverband und der MVV an einem
Konzept. Also hat ein Austausch stattgefunden. Weitere Infos dazu
erhalten Sie über den Bürgermeister.

Die Kollegin von der Fachstelle meinte außerdem zur Ausschreibung,
dass die Vergabe nach der Richtlinie 2014/24/EU, welche die VO
1370/2007 im bei ÖPNV in Bussen und Straßenbahnen ersetzt hat,
erfolgt. Da wir an diese Richtlinie vergaberechtlich gebunden sind,
ist eine Direktvergabe bei den u.g. Werten nicht möglich.

Beste Grüße,
S.Z.
Persönliche  Referentin des Landrats
Date: Mon, 14 Mar 2022 22:04:28 +0100
From: Markus Hiereth
To: Büro des Landrats
Subject: Re: fwd: Busverkehr - Bearbeitung des Bedarfs nach Gemeinderats-Beschluss

Sehr geehrte Frau Z.,

vielen Dank für Ihre umgehende Rückmail. 

Zottmann Susanne schrieb am 14. März 2022

> offenbar arbeiten Herr Mahl vom Zweckverband und der MVV an einem
> Konzept.

Da meine Frage, wann und in welcher Form meine Mail vom 1.12.2021
beantwortet wurde, hier nun offen blieb, darf ich davon ausgehen, dass
sie seitens des Landratsamts ignoriert wurde.


> Also hat ein Austausch stattgefunden. Weitere Infos dazu erhalten
> Sie über den Bürgermeister.

Die beiden Echinger Gemeinderatsbeschlüsse vom November [1][2]
beinhalten die Berichterstattung. Zur Notwendigkeit einer
Aussschreibung, ging die Gemeinderatsfraktion BfE/EM/ÖDP im Januar
flankierend den Weg einen Anfrage. Weder zu den Anträgen noch zur
Anfrage wurden in den Gemeinderatsitzungen von Januar und Februar die
Gegenstände tangierende Auskünfte gegeben. Vielmehr behandelt man die
Gegenstände nun innerhalb des Zweckverbands Neufahrn/Eching als
nichtöffentliche Tagesordnungspunkte.

Zusatzfrage 1: 

Ist die Klassifikation als "nichtöffentlich" dem Landratsamt bekannt?


Zusatzfrage 2:

Stützt der Aufgabenträger diese Klassifikation?


> Die Kollegin von der Fachstelle meinte außerdem zur Ausschreibung,
> dass die Vergabe nach der Richtlinie 2014/24/EU, welche die VO
> 1370/2007 im bei ÖPNV in Bussen und Straßenbahnen ersetzt hat,
> erfolgt. Da wir an diese Richtlinie vergaberechtlich gebunden sind,
> ist eine Direktvergabe bei den u.g. Werten nicht möglich.

Zusatzfrage 3:

Ich bitte im Klärung/Bestätigung: In der Richtlinie 2004/17 gab es
nach Artikel 16 für Aufträge unter 499000 Euro keinen Zwang zur
EU-Ausschreibung. Mir scheint, ein Schwellenwert aus Artikel 4 der nun
geltenden Richtlinie EU 2014/24/EU ist für den Landkreis als
Auftraggeber für Busverkehre weiterhin relevant.

Beste Grüße
Markus Hiereth

[1] http://oedp-eching.de/texte/2104bu61.html
[2] http://oedp-eching.de/texte/2104bu62.html
Date: Wed, 16 Mar 2022 13:20:16 +0100
From: Markus Hiereth
To: presse@kreis-fs.de
Subject: Re: fwd: Busverkehr - Bearbeitung des Bedarfs nach
        Gemeinderats-Beschluss

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte um Bestätigung des Eingang untenstehender Mail.

Willkommen wäre mir überdies Auskunft, von wem ich mir Antworten
erwarten darf, nachdem es allgemein um Rechtsgrundlagen und das
Zusammenwirken von Politik und Verwaltung geht.

Mit freundlichen Grüßen
Markus Hiereth
Date: Thu, 24 Mar 2022 09:24:45 +0100
From: Markus Hiereth
To: Kommunalaufsicht, Landratsamt
Subject: Anspruch des Gemeinderats auf Berichterstattung

Sehr geehrter Herr G.,

Herr T. hat mir Sie als zuständigen Mitarbeiter genannt, wenn es
um die Prüfung von Gemeinderatsbeschlüssen geht.

Der Echinger Gemeindrat hat am 23.11.2021 zwei Beschlüsse gefasst, die
eine anschließende Berichterstattung an den Gemeinderat vorsehen

  TOP 27.4:
  [...] Über das Ergebnis der Überprüfung ist im Gemeinderat wieder zu
  berichten. [...]

  TOP 27.5:
  [...] Über das Ergebnis der Überprüfung ist dem Gemeinderat Bericht
  zu erstatten.

  (komplette Beschlusstexte auf Seite 4 der angehängten Niederschrift
  der Sitzung sowie Datei in https://buergerinfo-eching.livingdata.de)

Der Sachstand bezüglich der Ausschreibungspflichtigkeit
beziehungsweise ein Bericht über die stattgefundenen Gespräche wurde
mittlerweile dreimal (Sitzungen von Januar, Februan und März 2022)
erbeten und ist bis heute nicht erfolgt. Erläuternd sprach
Bürgermeister Sebastian Thaler von eine Zuständigekeit des
Zweckverbands Neufahrn-Eching und offenbar wird auch problematisiert,
ob der Bericht im öffentlichen Teil einer Gemeinderat-Sitzung erfolgen
kann.

Ich bitte um
- Bestätigung des Eingangs dieser Mail
- voraussichtliche Bearbeitungszeit
- Stellungnahme zu den oben genannten Gemeinderatsbeschlüssen.

Mit freundlichen Grüßen
Markus Hiereth
Date: Thu, 21 Apr 2022 12:26:05 +0200
From: Markus Hiereth
To: Leiter der Fachabteilung im Landratsamt
Cc: Pressestelle, Landratsamt
Subject: fwd: Busverkehr - Bearbeitung des Bedarfs nach Gemeinderats-Beschluss

Sehr geehrter Herr T,
sehr geehrte Pressestelle des Landratsamts,

im möchte im Vorfeld der nächsten Gemeinderatsitzung und ein Jahr nach
Start der Bemühungen zu Verbesserungen im Busverkehr im Gemeindegebiet
Eching eine Pressemitteilung herausgeben.

Im Telefonat vom 24. März erinnerte ich an die untenstehenden offenen
Fragen und Sie verwiesen auf die Abstellung von Frau S. zur
Flüchtlingshilfe.

Trotzdem sollte zu klären sein, welche Rahmenbedingungen für die
Bearbeitung des durch den Gemeinderat gewünschten Bedarfs gelten. In
kürzester Zeit müsste auch Herr S. und der MVV diese Rahmenbedingungen
nennen können.

Diese Mail schicke ich in Kopie an die Pressestelle, da ich sie
telefonisch gerade nicht erreichen konnte.

Mit freundlichen Grüßen
Markus Hiereth
Date: Mon, 9 May 2022 10:13:22 +0000
From: Kommunalaufsicht
To: Markus Hiereth
Subject: Ihre Anfrage Anspruch des Gemeinderats auf Berichterstattung -
        Verbesserung des öffentlichen Nahverkehrs

Sehr geehrter Herr Hiereth,

nach Rücksprache mit der Gemeinde Eching konnte innerhalb des Gemeinderates
bezüglich der Verbesserung des öffentlichen Nahverkehrs bisher leider keine
Entscheidung getroffen werden, da mehrere Gemeinden innerhalb des Landkreises
involviert sind.

Am Dienstag, 17.05.2022 findet die nächste öffentliche Sitzung des
Gemeinderats diesbezüglich um 18:30 Uhr im Bürgerhaus Eching
statt. Herr Mahl vom Zweckverband Eching-Neufahrn wird diesbezüglich
einen Sachstandsbericht abgeben.

Wir hoffen Ihnen mit diesem Informationsstand zunächst weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
AP
Date: Mon, 9 May 2022 15:45:22 +0200
From: Markus Hiereth
To: Kommunalaufsicht
Subject: Re: Ihre Anfrage Anspruch des Gemeinderats auf Berichterstattung -
        Verbesserung des öffentlichen Nahverkehrs

Sehr geehrte Frau P,

Kommunalaufsicht schrieb am  9. Mai 2022 um 12:13

> nach Rücksprache mit der Gemeinde Eching konnte innerhalb des
> Gemeinderates bezüglich der Verbesserung des öffentlichen
> Nahverkehrs bisher leider keine Entscheidung getroffen werden, da
> mehrere Gemeinden innerhalb des Landkreises involviert sind.  Am
> Dienstag, 17.05.2022 findet die nächste öffentliche Sitzung des
> Gemeinderats diesbezüglich um 18:30 Uhr im Bürgerhaus Eching statt.
> Herr Mahl vom Zweckverband Eching-Neufahrn wird diesbezüglich einen
> Sachstandsbericht abgeben.  Wir hoffen Ihnen mit diesem
> Informationsstand zunächst weitergeholfen zu haben.

danke für Ihre Zeilen. Ich schließe daraus, dass Ihre Abteilung
hinsichtlich der Umsetzung der beiden Gemeinderatsbeschlüsse keine
Vorbehalte hat. Dass also der Gemeinderat, und nur nicht die
Zweckverbands-Vertreterversammlung, Anspruch auf Unterrichtung über
die Gespräche hat und dass diese Unterrichtung öffentlich und nicht
nicht-öffentlich zu erfolgen hat.

Mit freundlichen Grüßen
Markus Hiereth
Date: Mon, 25 Apr 2022 14:14:41 +0000
From: MD, Landratsamt,
To: Markus Hiereth
Subject: Ihre Anfrage vom 21.04.2022

Sehr geehrter Herr Hiereth,

Ihre E-Mail haben wir erhalten.

Ich darf zur Beantwortung auf unsere Korrespondenz des letzten Jahres
(insbesondere meine Mail vom 24.11.2021) verweisen. Bzgl. der Fragen
zum Vergaberecht sowie kommunalrechtlicher Angelegenheiten, erlaube
ich mir, Ihr Telefonat mit Herrn Sachgebietsleiter T. vom
24.03.2022 anzuführen.

In oben genannter E-Mail habe ich das Prozedere und die Dienstwege
zwischen Gemeinde/Landratsamt/MVV ausführlich dargelegt. Die von Ihnen
geforderte Berichterstattung wird nach unserer Kenntnis in einer der
kommenden Sitzungen des Gemeindegremiums erfolgen.

Freundliche Grüße
MD
Date: Tue, 26 Apr 2022 10:05:38 +0200
From: Markus Hiereth
To: MD, Landratsamt
Subject: Re: Ihre Anfrage vom 21.04.2022

Sehr geehrter Herr D.,

M.D. schrieb am 25. April 2022

Ihre Mail lässt die Fragen zur praktischen Anwendung der EU-Richtlinie
2014/24/EU (Zusatzfrage 3 der Mail vom 14.3.2022) erneut offen.

> Ihre E-Mail haben wir erhalten. Ich darf zur Beantwortung auf
> unsere Korrespondenz des letzten Jahres (insbesondere meine Mail vom
> 24.11.2021) verweisen. Bzgl. der Fragen zum Vergaberecht sowie
> kommunalrechtlicher Angelegenheiten, erlaube ich mir, Ihr Telefonat
> mit Herrn Sachgebietsleiter T. vom 24.03.2022 anzuführen.

In diesem Telefonat wurden nur die offenen Fragen in Erinnerung
gebracht.

Herr T. stellte bezüglich Zusatzfrage 3 in den Raum, dass es eine
Vereinbarung des Landkreises Freising mit dem MVV geben könnte, dass
allen Verkehrsverträgen eine Ausschreibung entsprechend EU-Recht
vorgeschaltet wird. Nach diesem Telefonat durfte ich mir erwarten,
dass Sie oder Frau S. auch hier eine Klärung herbeiführen.

Herr T. merkte zu den Fragen nichtöffentlicher Behandlung in
Organen der Gebietskörperschaften (also den Zusatzfragen 1 und 2 der
Mail vom 14.3.2022) an, dass Herr G. von der Rechtsaufsicht eine
Bewertung vornehmen könne.


> In oben genannter E-Mail habe ich das Prozedere und die Dienstwege
> zwischen Gemeinde/Landratsamt/MVV ausführlich dargelegt. Die von
> Ihnen geforderte Berichterstattung wird nach unserer Kenntnis in
> einer der kommenden Sitzungen des Gemeindegremiums erfolgen.

Zum Satz Ihrer Mail vom 24.11.2021 "Dieses Vergabeverfahren ist
obligatorisch." ist mir als Person unbenommen, nach der
Rechtsgrundlage zu fragen.  Mit einer Anfrage [1] hat unsere
Gemeinderatsfraktion sich diese Frage mittlerweile zueigen gemacht und
wartet ebenfalls seit einem Vierteljahr auf eine Beantwortung.

Grund dieser sich inzwischen seit dem 1.12.2021 hinziehenden
Korrespondenz und genannter Gemeinderatsanfrage ist Säumigkeit. Ihre
Mail ist mir erneut Beleg dafür, dass Ihr Amt, der MVV und die
Gemeindeverwaltung nicht willens sind, Transparenz bezüglich ihres
Agierens herzustellen.

Mir bleibt, die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit, der örtlichen
Presse und der politischen Gremien hierauf auf zu lenken.

Mit freundlichen Grüßen
Markus Hiereth

[1] http://oedp-eching.de/texte/2104bu63.html
Kontakt
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